Der "gefährliche" Hund

  • Generell denke ich, dass die Medien da viel Stimmungsmache betreiben.

    Wie soll ich das versehen?
    Was meinst Du mit Kuchen abhaben? Es hat doch diese verschiedenen Vorfälle.


    Stimmungsmache wäre für mich z.B. wenn 1 Vorfall immer wieder neu verkauft werden würde. Aber es ist doch nicht nur 1 Vorfall, sondern jeweils ein anderer. Bloss weil in der Zeitung darüber berichtet wird, heisst es doch nicht, dass es mehr Vorfälle wären. Und ganz sicher heisst es nicht, dass es eigentlich weniger Vorfälle seien als berichtet. :ka:


    Ist das so ein: "Wovon ich nichts von weiss, das ist nicht passiert? Also ist es besser, ich weiss es nicht? |) "


    Wieso ist das reine Berichten über Vorfälle (und die waren schon schlimm oder nicht?) schon Stimmungsmache? Ist es schon Stimmungsmache, wenn sich Foristen hier im Forum entschliessen, ihre Vorfälle zu formulieren? Wenn nicht, wieso ist das Eine eine Stimmungsmache und das Andere nicht?


    Wäre dann nicht auf der anderen Seite das Nichberichten auch dieselbe Stimmungsmache, wie das Berichten? Weil es uns so als HH lieber wäre? Also mehr eine politische Interessenentscheidung?


    Persönlich, das hatte ich schon formuliert, wäre mir lieber, es würde statistisch festgehalten werden, wenn wann wo und wie wen verletzt hat (gerne auch warum). Dann braucht man sich auch nicht mehr so auf Stimmungsmache schielen, weil man Zahlen hat (wie bei der Kriminalstatistik ... Gesundheit ... blablabla). Das würde sogar klären, ob es im Frühjahr und im Sommer häufiger vorkommt, als im Herbst und Winter. :ka:


    So rein aus dem Bauch heraus, wenn die Medien gerade das tun, was der eigenen Politik entspricht, dann sind es gute Medien. Wenn sie das Gegenteil berichten, dann sind sie Stimmungsmacher (lassen wir die Revolverblätter mal aussen vor, jeder weiss, dass es welche sind).


    Mich würde eher stören, wenn das Fehlen von Artikeln aus einer rein journalistische Entscheidung resultierten (in etwa so: "Ist Winter, interessiert keinen. Nehmen wir den Schnee."). Ich will aber wissen, was dort draussen los ist.

  • Ich merke, ich sollte nicht schnell vom Handy aus meine Gedanken runter tippen |)


    Natürlich hatte es verschiedene Vorfälle und es gehört auch darüber berichtet, um eben so eine Diskussion führen zu können.
    Aber gerade Bild und BZ oder wie diese Revolverblätter heißen, stürzen sich dann dermaßen darauf, überspitzen die Situation und schüren damit Ängste.


    Stimmungsmache ist für mich, dass bei jedem Vorfall dann Bezug auf den Vorherigen genommen wird.
    Die schlimme Sache mit Chicco. Danach kamen weitere Artikel: "Schon wieder Hundeattacke" (das kleine Mädchen?, welches kurz danach attackiert wurde), "es war wieder ein Kampfhund", etc.. Es wird bewusst suggeriert, dass sowas immer und dauernd passiert. Jeder Bericht wird noch reißerischer. Es werden "Symbolbilder" genutzt, die zum Teil gar nichts mehr mit dem eigentlichen Vorfall zu tun haben. Im Fall des Berner Sennenhundes werden aus 65kg mal eben 90kg.


    Ich wünsche mir eine sachliche Berichterstattung. Stimmungsmache ist für mich, wenn ich aus der Überschrift schon lesen kann, was die Zeitung mich glauben lassen will. Ich gehe da absolut mit Dir konform: Statistiken und Zahlen wären sehr viel hilfreicher.

  • OT:

  • Falls überhaupt - denn in Notwehr darf ich mich verteidigen. Und wer sagt, dass der Hund nicht mich angegriffen hat bzw. dass ich nicht DACHTE, dass ICH in Gefahr bin?


    Außerdem darf ich auch mein Eigentum vor Beschädigung schützen.
    Deshalb denke ich, dass man sich - wenn man eine einigermaßen angemessene Abwehrreaktion zeigt - da kein sehr hohes Strafmaß befürchten muss...

    Naja, für die Notwehr ist es unerheblich, ob man denkt das eine Gefahr droht.


    Aber da Hundeangriffe ja meistens sowieso unter Notstand fallen, brauch man da garnicht über Notwehr nachdenken. ^^ Und da wird es dann blöde da man Rechtsgüter gegeneinander abwägen muss.


    Wäre schön wenn ein Hundeangriff unter Notwehr fallen würde. Aber ich kenne nur eine konstellation in der das in frage kommen würde.


    Änder aber nichts an der tatsache das kein normaler Hundehalter, irgendwas abwägen würde. Da steht der Schutz des eigenen Hundes an oberster Stelle.

  • Naja, für die Notwehr ist es unerheblich, ob man denkt das eine Gefahr droht.
    Aber da Hundeangriffe ja meistens sowieso unter Notstand fallen, brauch man da garnicht über Notwehr nachdenken. ^^ Und da wird es dann blöde da man Rechtsgüter gegeneinander abwägen muss.


    Wäre schön wenn ein Hundeangriff unter Notwehr fallen würde. Aber ich kenne nur eine konstellation in der das in frage kommen würde.


    Änder aber nichts an der tatsache das kein normaler Hundehalter, irgendwas abwägen würde. Da steht der Schutz des eigenen Hundes an oberster Stelle.

    Wenn ein großer, fremder Hund in deutlich drohender Haltung auf mich zustürmt, dann darf ich - bezogen auf die gesetzliche Regelung im Bezug auf die Notwehr - nicht "denken"/annehmen, dass der Hund mir gefährlich werden kann?
    Muss ich dann warten, bis ich gebissen wurde - und evtl. dann nicht mehr handlungsfähig bin? :???:


    Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass ich in so einem Fall vor Gericht schuldig gesprochen werden würde.



    Oder hast Du die Antwort noch auf das "Weg-kicken" von kleinen Hunden bezogen? (das kam aber nicht von mir - mir ging es tatsächlich nur um große, aggressive Hunde, die mir oder meinem Hund tatsächlich schwerwiegende Verletzungen zufügen könnten).



    Viele Grüße
    Sandy

  • Wenn ein großer, fremder Hund in deutlich drohender Haltung auf mich zustürmt, dann darf ich - bezogen auf die gesetzliche Regelung im Bezug auf die Notwehr - nicht "denken"/annehmen, dass der Hund mir gefährlich werden kann?

    Wenn ein Hund in deutlich drohender Haltung auf dich zustürmt... dann kannst du bereits Notwehr vergessen. Die Notwehr hat in diesem Fall damit garnichts zu tun. Vielleicht hab ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Für die Notwehr, die ja garnicht in betracht kommt, ist nicht das subjektive Gefühl ausschlaggebend sondern der objektive Tatbestand. Das meinte ich eigendlich. Natürlich können sich subjektive Einschätzung und objektiver Tatbestand decken - das schließe ich nicht aus. Aber es spielt eigendlich auch keine Rolle, da in diesem Fall die gesetzliche Regelungen zur Notwehr keine Anwendung finden.

    Muss ich dann warten, bis ich gebissen wurde - und evtl. dann nicht mehr handlungsfähig bin?

    Nein musst du nicht, da du eine Gefahr abwenden darfst. Die rechtliche Grundlage schafft da aber nicht die Notwehr sondern der Notstand.

    Oder hast Du die Antwort noch auf das "Weg-kicken" von kleinen Hunden bezogen?

    Nein, mir ging es tatsächlich um das von dir großgeschriebene "DACHTE" weil sich etwas zu denken sehr schnell in einem Tatbestandsirrtum enden kann. Allerdings kommt man da eigendlich nicht raus, weil wir alle nur eben entscheiden können aufgrund der Sachlage, die sich uns presentiert.


    Aber was den Erlaubnistatbestandsirrtum angeht, liegt der bereits vor wenn du von Notwehr ausgehst wenn du oder dein Eigentum von einem Hund angegriffen werden. Weil du von Notwehr ausgehst, aber keine Notwehrlage vorliegt. Sondern eben ein Notstand.


    Sry, wenn ich darauf herumreite, aber es sind leider zwei unterschiedliche Dinge, auch wenn sie auf den ersten Blick gleich aussehen. Aber in einer Notwehrlage sind mehr Dinge erlaubt. Und wenn man bei einem Angriff durch Hund von Notwehr ausgeht, kann man sehr schnell zu Mitteln greifen, die in der Notwehr möglich sind, aber nicht mehr vom Notstand gedeckt sind, und man dann sehr schnell auf sehr hohen Kosten sitzt.

  • Ich habe gerade nochmal nachgelesen - Notwehr nimmt einen Angriff von Tieren aus.


    Da war ich dann leider wirklich falsch dran (vom rechtlichen Begriff her - umgangssprachlich und auch vom "moralischen" her wäre es für mich trotzdem Notwehr, aber das tut rechtlich gesehen natürlich überhaupt nichts zur Sache)


    Allerdings verstehe ich die Regelung ehrlich gesagt nicht ganz... Weil das ja heißen würde, dass ich mich gegen einen Menschen, der mich angreift, stärker verteidigen dürfte, als gegen einen Hund? :???:
    Aber das wird wirklich zu OT - das lese ich mir einfach an anderer Stelle durch.



    Viele Grüße
    Sandy

  • Nein, mir ging es tatsächlich um das von dir großgeschriebene "DACHTE" weil sich etwas zu denken sehr schnell in einem Tatbestandsirrtum enden kann. Allerdings kommt man da eigendlich nicht raus, weil wir alle nur eben entscheiden können aufgrund der Sachlage, die sich uns presentiert.

  • Allerdings verstehe ich die Regelung ehrlich gesagt nicht ganz... Weil das ja heißen würde, dass ich mich gegen einen Menschen, der mich angreift, stärker verteidigen dürfte, als gegen einen Hund?

    Theoretisch ja. Solange alles erfüllt wird was die Notwehr voraussetzt.


    Sry, fürs drauf rumreiten. Aber es gibt da soviele Missverständnisse drum. Das kann wirklich nach hinten losgehen. :/

  • ich habe heute bei facebook gelesen, dass ein hund (yorkie, alt und krank) von einem polizeihund gebissen wurde. er hat den bauch aufgerissen und die gedärme hingen raus... sie hat es nicht überlebt. es wurde von einem bekannten geteilt, der die frau kennt.


    jetzt wollte ich nach etwas offiziellem schauen, aber nichts, nada... keine noch so klitzekleine polizeimeldung oder zeitungsbericht.


    jetzt gibt es einen bericht dazu:


    razzia-in-neuss-terrier-muss-nach-angriff-eines-diensthundes-eingeschlaefert-werden_aid-37817643?fbclid=IwAR3NZajheRn1nF6RVj_lgoxERGG1Lv4x-r3lH4PMtTC6qwdhyisghOvDIZ0

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