Pit - Woher nehmen und nicht stehlen?

  • Unser örtliches Tierheim wird netterweise schon einmal die Vorkontrolle für Cira übernehmen, wenn die positiv ausfällt, könnten wir Cira in drei Wochen ja sogar gleich mitnehmen - ausnahmsweise.


    Weiß jemand, wie diese Kontrollen ablaufen? Bei meiner Lari gab es keine Kontrolle.


    :shocked:

  • Das klingt super!


    Ich habe hier einen Thread für dich rausgesucht, da ging es unter anderem um Vorkontrolle, vielleicht hilft dir das:
    Ein TS Hund zieht ein...



    Ansonsten vergiss bei allem dein Bauchgefühl nicht! Nehmt euch Zeit fürs Kennlernen =) Ich wünsche mich sehr für euch ne Cira, dass es passt und drücke die Daumen!

  • hi, ich drücke euch mal ganz feste die daumen. das ist aber auch ne süsse maus...


    ich hatte bisher nur eine vorkontrolle und da wurde einfach geschaut, ob die von mir gemachten angaben zu meinen wohnverhältnissen stimmen.

  • Ich habe heut noch einmal mit der Chefin des TH telefoniert. Nun ist es so, dass eine einfache Vermieter-Bescheinigung für Hundehaltung nicht reicht. Da muss in Ciras Fall speziell etwas mit Listenhunden drauf stehen.


    Jetzt hab ich echt Sorge, dass die Vermieterin sagt: Waaaas? N Listenhund? Nä! (Sie wohnt in Bayern, wir ja im listenfreien Nds.).


    Wobei wir zur “Erlaubnis“ einfach nur mitteilen sollen, dass wir uns einen Hund anschaffen.


    Oh je... Ich will die Vermieterin morgen mal anrufen. Ehrlichkeit währt ja am längsten, aber nach dieser Info habe ich gehofft, dass mir irgendwas cleveres zur Umschiffung des Wortes “Listenhund“ einfällt... Außer SoKa... oder nur Ka... :flucht:


    Unsere Nachbarn haben einen Rotti, also in Bayern Kategorie II Hund... aber ich weiß nicht, ob die Vermieterin weiß, was für eine Rasse die Kleine ist...


    ....vielleicht interessiert es sie aber ja auch “n Scheiss“ :ka:


    :lepra: :omg: :verzweifelt:

  • Listenhunde haben im Mietrecht leider eine Sonderstellung. Der Vermieter kann Listenhunde generell verbieten. Für "Kampfhunde" gilt das BGH-Urteil nicht, wonach der Vermieter nicht pauschal die Hundehaltung verbieten darf. Das gilt auch für Nds.
    Eigentlich alle seriösen Tierheime, die ich kenne, wollen von Vermieter eine Erlaubnis mit Rasseangabe sehen.

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