Das was Eurer Hündin und Euch passiert ist, ist ein schwerer und sicherlich auch völlig unnötiger Schlag. Das einzige was ich für Euch tun kann, ist der Versuch Fragen zu benatworten.
ZitatAber, bis auf ein Schiedsverfahren wo die Ärztin zur der Sache Stellung nehmen muss und über eine Vergütung an uns verhandelt werden soll, werden wir nicht einmal erfahren ob ein Verfahren gegen sie laufen wird, wo entschieden wird ob sie weiter arbeiten darf oder nicht.
Einer Zahlung sollte die Tierärztin gelassen entgegen blicken können. Solche tierärztlichen "Kunstfehler" sind durch Betriebsversicherungen gedeckt. Und wie immer im Leben wenn eine Versicherung beteiligt ist, weret auch Ihr Euch Fragen gefallen lassen müssen. Ob Ihr alles unternommen was von tierärtlcher Seite angeordnet wurde um eine gute OP-Nachsorge sicher zu stellen.
Ihr werdet Euch auch die Frage gefallen lassen müssen warum die 3,5 Liter nicht früher entdeckt wurden. Immerhin sind dies (in Gewichtsanteilen) um die 10% eines ausgewachsenen Hundes. Es wird auch sicherlich die Frage kommen, warum Ihr nicht früher etwas unternommen hat. Das ist die Problematik bei Rechtsstreitigkeiten - diese können oft ziemlich ekelig werden.
Zitatwir möchten dafür Sorgen das sie nicht mehr in diesem Beruf arbeiten darf
Ich bin mir ziemlich sicher dass die Tierärztin weiter arbeiten wird. Der ein,- oder zweimalige Verlust eines Tieres wird nicht ausreichen um Ihr "das Handwerk zu legen". Um ein Berufsverbot zu erreichen müsste die Dame schon dauernd und in erheblichen Umfange Tiere verlieren. Und das dann auch noch grob fahrlässig und nicht nur fahrlässig.
Von daher war es sicherlich richtig (und wichtig) den Hund zu einer pathologischen Untersuchung in das Veterinäruntersuchungsamt zu bringen.
ZitatLohnt es sich einen Rechtsantwält einzuschalten?
Es lohnt sich immer einen Anwalt zu befragen wenn man sich nicht sicher ist. Da Ihr ja einiges auf der Liste stehen habt was Ihr gerne erreichen möchtet (Schadensersatz, Berufsverbot, wahrscheinlich auch Schmerzensgeld), ist es sicher nicht unklug fachkundigen Rat einzuholen.
Alerdings solltet Ihr vorher Eure Rechtschutzversicherung fragen, so Ihr denn eine habt, ob die Kosten übernommen werden. Nicht jede private Rechtschutzversicherung deckt alle Risiken ab. Es wäre sinnlos wenn Ihr einen (wie auch immer gearteten) "Sieg" erringt, dafür aber einen nicht unerheblichen Geldbetrag einsetzen müsst.
RtR