Hundekauf -wer kann mir helfen?

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  • Das hat die TE doch sc

    Ich glaub du meinst nen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung.

    Und wenn Euer Anwalt Euch sowas rät wie fahrt zum Besitzer und baut es ab (ich weiß ja grad nicht worum es geht), dann würde ich den Anwalt ggf wechseln, denn dann bewegt ihr euch ganz schnell im Bereich der sog. verbotenen Eigenmacht.

    Bewegliche Sachen verbleiben/Eigentum bei dem der es angeschafft hat,
    wir hatten es im Fall einer Fertiggarage, das Haus wurde extra verwaltet,
    die Garage durfte abgebaut werden.

  • du wirst es herausfinden, wozu gibts schließlich das hier: KLICK


    Warum schlägt man sich eigentlich durch ein jahrelanges Studium wenn es "Hobbyjuristerei für Hausfrauen" auch tut? :hust: Warum hat mir das niemand vorher gesagt? ;)
    Ich fand den höflichen Hinweis eines Profs immer wieder nett, der da anzumerken pflegte: "Ihre Rechtsauffassung ist sehr interessant, unterscheidet sich jedoch von der geltenden Gesetzgebung und Rechtsprechung". :D

  • Ich habe die Gesetze nicht gemacht und
    die beiden Voll-Juristen von höchster
    Stelle werden wohl Eure Prof's verstanden
    haben, darauf kommt es an, nicht auf das,
    was zufällig in einem Forum zum Besten
    gegeben wird, es sei denn ihr könnt Euch
    legitimieren.

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