Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Hund=Sache???
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Hallo,
ich hab heute mal über das Thema Vermieter und Hund nachgedacht. Der Hund wird doch vor dem Gericht als Sache gesehen. Wieso kann ein Vermieter dann einen Hund verbieten? Er kann ja schließlich auch keinen Tisch verbieten. So komisch das jetzt auch klingen mag. Aber warum können vor dem Gericht unterschiede zwischen "Sachen" gemacht werden?Lg
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19. Oktober 2014 um 22:49
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Eine Selbstschussanlage ist auch "eine Sache"!
Sollten Vermieter die auch dulden? -
§ 90a BGB
TiereTiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
--> Tiere sind somit keine Sachen, werden aber im Privatrecht (meistens) wie solche behandelt.
Mietverträge fallen unter das Privatrecht. Bei Verträgen im Privatrecht gilt grundsätzlich Gestaltungsfreiheit, das heisst, ein Vermieter kann natürlich Tiere vom Mietvertrag ausschließen, du als potentieller Mieter bist ja nicht verpflichtet, diesen Mietvertrag der Tier ausschließt, einzugehen.
der BGH (höchstes deutsches Gericht für Privatrecht) hat vor längerer Zeit schon entschieden, dass Kleintiere (Fische, Vögel, Nager ect) grds NICHT durch einen Mietvertrag verboten werden können. In neuerer Einzelfallentscheidung wurde entschieden, dass auch ein GENERELLER Verbot von Hunden und Katzen erstmal nicht gültig ist, denn es muss ein konkreter Grund vorliegen, dass Hunde-/Katzenhaltung in diesem bestimmten fall nicht geduldet werden kann (zB Hundeallergie beim Nachbarn, Hochwertige Einbauten in der Wohnung die generell vom Hund beschädigt werden könnten) - liegen diese NICHT vor, ist das Verbot nicht haltbar, da der Mieter dann in seinem Grundgesetzlich geschützem Recht auf Persönlichkeitsentfaltung beschränkt würde. Wenn also zB nicht das Recht des Vermieters auf sein unversehrtes Eigentum entgegensteht, würde das Persönlichkeitsrecht des Mieters überwiegen --> dies galt aber in dem Fall nur bei einem bereits eingegangen und bestehenden Mietvertrag!
somit bedeutet dies nicht, dass man als Hundebesitzer einfach nix vom Hund sagt, diesen miteinziehen lässt und dann mit dem BGH argumentiert - verheimlichst du deinen Hund bei Vertragsschluss kann die das als arglistige Täusche ausgelegt werden, der Vermieter kann den Mietvertrag anfechten, da er einen MIT Hund ja nicht eingegangen wäre und zack ist der Mietvertrag nichtig.Kurz gesagt: ist alles ein bißchen komplizierter als nur "Hund = Sache" :-)
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Ah okay gut zu wissen danke! :)
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