Lasst ihr euren HUnd auch mal vorm Supermarkt warten?

  • Zitat

    Seit ihr sicher, dass das rechtlich erlaubt ist mit dem anbinden. Ich kann mir immer noch nicht recht vorstellen, dass falls dort mal jemand klagt, echt bei raus kommen würde, dass das anbinden von Hunden vor Geschäften rechtens ist


    Wogegen soll jemand klagen? Wenn der Hund unbeaufsichtig einen Schaden anrichtet, ok, aber sonst?


    Also echt jetzt mal, selbst wenn es keinen Gesetzestext dazu gibt, das kurzfristige anbinden von Hund wird Deutschlandweit täglich tausendfach praktiziert, und ich würde mal behaupten die tatsächliche Anzahl an negativen Vorfällen ist verschindend gering.


    Ich hoffe derjenige der einen Hund der friedlich vor nem Geschäft sitzt zur Anzeige bringt wird von Polizei und Richter ausgelacht, zu Recht.

  • Naja man darf auch TeletacHalsbänder anbieten, verkaufen und kaufen, sie aber nicht nutzen. Ist jetzt finde ich kein wirkliches Indiz für die Legalität der Sache.
    Der Hund ist unbeaufsichtigt im öffentlichen Raum, im Prinzip auch größten teils ungesichert. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass wenn dort jemand klagt "Der Hund hat mich gebissen, als ich an ihn ran bin" oder "Der Hund hat sich gefreut, mein Kind umgeschmissen und das ist gestürzt" Hundehalter recht bekommt, weil sein Hund ja bedrängt wurde. Denn immerhin war der Hund unbeaufsichtigt

  • Zitat


    Wogegen soll jemand klagen? Wenn der Hund unbeaufsichtig einen Schaden anrichtet, ok, aber sonst?



    Ahhh!!!! Danke. Genau das passiert, wenn er mich beißt ;)

  • Zitat

    Ja, du nimmst ihn nur leider mit... Diebstahl?


    Wäre die Frage. Ist es illegal den Hund vorm Laden anzubinden, müsste es ja rechtlich gleichzusetzen sein wie das ins Tierheim bringen eines herumstreunernden Hundes - unbeaufsichtigter Hund in öffentlichem Raum.


    Soll im übrigen keine Rechtfertigung dafür sein.
    Mich interessiert die Rechtslage nur :)

  • Zitat

    vergiss es. Du kannst noch nicht mal was tun, wenn jemand dein Pferd von der Koppel nimmt, ne Runde ausreitet und es dann wieder unbeschadet zurückstellt (noch besser: wenn er sich dabei verletzt, haftest du ;) )
    Also sehe ich dieser Anzeige mit allergrößter Gelassenheit entgegen.
    Allerdings wäre zu prüfen, mit welchem Recht du deinen Hund im öffentlichen Raum unbeaufsichtigt zurücklässt. Ich vermute, du verlierst.


    Jetzt wirds aber lustig. Da wollte wohl mal jemand bei der Polizei arbeiten und wurde aufgrund seiner schlechten Noten nicht genommen?
    Wenn du so einfach einen Hund mitnimmst, egal wo, ist das Diebstahl. Da gebe es in deinem Ort sicher eine Menge Leute die gegen dich aussagen würden, wenn du solche Aktionen häufiger bringst.
    Damit macht man sich sicher keine Freunde.

  • Zitat

    Ja, du nimmst ihn nur leider mit... Diebstahl?


    der Hund ist auf sich alleine gestellt und unbeaufsichtigt im öffentlichen Raum. Ich könnte sogar argumentieren, eine Gefahrenquelle beseitigt zu haben.


    Vergesst es, ihr könnt mir nicht an den Karren fahren ;)

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