Besucherhund

  • Von 6 Wochen weiß ich auch was... und wenn Mira dort zur Betreuung wäre könnte ich es auch noch verstehen aber so... ne...


    Meine Mum wollte nur etwas "in der Hand" haben. Falls es dieses mal wieder stress gibt.

    • Neu

    Hi


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    • Vielleicht in den Antwortbrief die Kopie deiner Meldebescheinigung von deiner Wohnung zusammen mit Hinweisen auf ein zwei Urteile zur Besuchersache beifügen.
      Dann kann der Vermieter zunächst nichts mehr sagen.
      Und falls doch weitere Folgen angekündigt werden, wie Abmahnung o. Kündigung, dann einen Anwalt aufsuchen und notfalls diesen Antworten lassen.
      Das Thema rund um Besucher / Mitbewohner ist auf den Gerichten ein häufiger Fall, welcher im Regelfall recht einfach zu klären ist, wenn man alles belegen kann.
      Auch ein Besuchstagebuch kann da helfen ;)

    • Wenn du und dein Hund woanders gemeldet bist, darfst du bis zu 6 Wo bei deiner Mutter zu Besuch sein, mit Hund.
      Kann kein Vermieter was gegen machen, wenn der Hund keine Probleme macht, also Dauer Bellen oder ähnliches.

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