Vermieter sagt nein zu kleinem Hund :'(
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Hallo liebe Forummitglieder.
Vor einigen Tagen habe ich bei meinem Vermieter nachgefragt und ob ich einen kleinen Hund halten darf. Ich habe da einen bestimmten Beagle im Auge. Jedenfalls kam heute die Antwort, der Vermieter sagt nein, weil er in einer so kleinen Wohnung kein Tier haben möchte. Die Wohnung ist knapp 50 qm groß. Ich habe dem Vermieter auch gesagt dass der Hund nie lange alleine bleiben würde, denn wenn ich zur Arbeit gehe würde sich meine Mutter um ihn kümmern.
Ich habe auf einigen Seiten gelesen, dass der Vermieter triftige Gründe angeben muss um eine Hundehaltung zu verbieten. Auch habe ich gelesen, dass er es erlauben muss wenn andere Mieter im Haus auch einen Hund halten dürfen, es sei denn es liegt ein triftiger Grund dagegen vor.
Nun wollte ich eure Meinung dazu hören =). Ich habe mich in diesen Hund verliebt und würde ihm gerne ein gutes zu Hause bieten. -
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Hi
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Mit dem neuen Gesetz kenne ich mich nicht so gut aus, aber da hat der Vermieter auf jeden Fall den besseren Standpunkt (einen Grund hat er ja auch schon genannt, ich finde zwar nicht dass die Wohnung zu klein ist, aber das kann man auch anders sehen)... am Ende wird dir warscheinlich nichts anderes übrig bleiben als umzuziehen, wenn du den Hund halten willst.
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Das neue Gesetz gilt nicht für alle. Wohnst du in einer Genossenschaft? Ich hab vorher beim Spar-und Bauverein gewohnt, da war Hundehaltung Grundsätzlich verboten und das hat sich auch nicht geändert.
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Was die Rechtssprechung sagt und was in der Realität abläuft, sind leider zwei verschiedene Sachen.
Rechtlich stimmt es, dennoch hat ein Vermieter im Zweifel mehrere Möglichkeiten einen Mieter los zu werden. Ihm da nachzuweisen, dass es ein vorgeschobener Grund ist, ist nahezu unmöglich.Und ich denke, es würde ein Streit ausbrechen, wenn du den Hund trotzdem holst. Rein rechtlich darf er dir den Besuch eines Hundes jedoch nicht verbieten. Die Besuchszeit beträgt meines Wissens nach sechs Wochen.
In dieser Zeit müsstest du dann einen Umzug planen und nach 6 Wochen etwas Neues haben. Auch nicht gerade einfach. -
Es ist so, dass der Vermieter es nichtmehr pauschal einfach ohne Grund verbieten darf. Ich würde an deiner Stelle versuchen ein bisschen sachlich mit ihm zu diskutieren und auf seine Gründe einzugehen. So konnte ich meinen Vermieter (ein menschlich sehr angenehmer) überzeugen. Ich habe mir Gedanken gemacht und ihn letzendlich überzeugt.
Sehr gut kann klappen, dass du andere Mieter fragst, ob sie es stören würde und ihm mitteilst, dass keiner ein Problem damit hat. Außerdem würde ich ihn informieren, dass du deinen Hund draußen beschäftigst und vorsiehst, dass drinnen Ruhe zeit ist in der geschlafen (Hunde haben ein Schlafbedürfnis von 17-20h am Tag) oder gekaut wird.
Das Argument, dass du ihn nie lange Allein lassen würdest, würde ich noch erweitern um ein "Ich werde das Alleine sein mit ihm mit viel Ruhe und Geduld üben, sodass es zu keiner Lärmbelästigug oder anderen Störungen kommen wird"
Ihm sagen, dass du deine Hundehaftpflicht abschließen wirst. Er muss also keine Sorge um sein Eigentum haben, das die Versicherung Schäden an der Mietsache begleich wird. Am besten schickst du ihm gleich die Konditionen der Versicherung mit (dann wirkst du informiert und verantwortungsbewusst) kann dir die NV-versicherung empfehlen.
Du hast vor mit dem Hund zur Hundeschule zu gehen, sodass er ausgelastet und ausgeglichen sein wird.Hat der Vermieter noch weitere Gründe genannt?
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Zitat
Rechtlich stimmt es, dennoch hat ein Vermieter im Zweifel mehrere Möglichkeiten einen Mieter los zu werden.
Welche denn? Wenn die Miete pünktlich bezahlt wird und er keine Eigenbedarf anmeldet /anmelden kann wird es sehr schwer, dachte ich?
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Vielen Dank für die Antworten. Mehr Gründe hat er nicht genannt...
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Zitat
Welche denn? Wenn die Miete pünktlich bezahlt wird und er keine Eigenbedarf anmeldet /anmelden kann wird es sehr schwer, dachte ich?
Eigenbedarf reicht schon, denn der geht immer und es ist schwer, da was anderes zu beweisen. Gilt ja auch für nahe Verwandte, selbst wenn das Kind, die Mutter oder wer auch immer die Wohnung einen Monat nutzt und danach auszieht ist und bleibt es leider bei der Kündigung aus Eigenbedarf.
Hab ich im Bekanntenkreis selbst so erlebt. -
Klar, aber die meisten Vermieter haben ja viel Eigentum und dann kann durchaus gestritten werden, warum der Eigenbedarf nun plötzlich vorliegt und das nicht vorher abschätzbar. Naja gibt wohl solche und solche Fälle, aber das ist ja nicht das Thema. Hund holen ohne Erlaubnis würde ich auf keine Fall empfehlen!
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Klar ohne Erlaubnis würde ich das auch nicht machen.
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