Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Vermieter sagt nein zu kleinem Hund :'(
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Erstmal gibt es kein neues Gesetz, sondern ein recht aktuelles BGH-Urteil zur Hundehaltung in Mietwohnungen.
Dies besagt aber lediglich, dass der Vermieter nicht Hundehaltung generell ablehnen darf, sondern den Einzelfall prüfen muss.
Wenn er sagt, dass die Wohnung zu klein für einen Hund ist, wäre das schonmal eine Begründung für den Einzelfall, ob die nun ausreicht oder nicht, ist Ansichtssache, wobei sich sicherlich auch noch andere Gründe finden lassen würden, wenn er will.Selbst wenn die Begründung aber nicht ausreicht, müsste du aber die Erlaubnis zur Hundehaltung einklagen (oder es drauf ankommen lassen und einen Hund anschaffen, was ich aber für sehr gewagt halte), sofern der Vermieter dir nicht entgegenkommt und so oder so wird sich das Verhältnis dabei gewiss nicht verbessern, abgesehen von dem ungewissen Aufwand.
Deshalb würde ich in der Wohnung ganz klar von Hundehaltung absehen.
- Vor einem Moment
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