Hundefreundlicher Vermieter - alles bedacht ?

  • Hallo Foris,

    sonst bin ich ja eher die stille Mitleserin, aber heute habe ich auch einmal eine Frage: Ich lebe mit meinem Mann seit ueber 20 Jahren im Ausland. Jetzt haben wir in Deutschland ein Haus gekauft, dass ab April/Mai vermietet werden soll. Da wir uns aus der Entfernung selbst schlecht darum kuemmern koennen, geht die Vermietung ueber einen Makler.

    Dieser hat bereits Interessenten und die ersten Besichtigungen finden bald statt. Heute fragte er, ob wir Hunde/Katzen genehmigen wuerden. Im Prinzip ja. Wir halten selber seit vielen Jahren Hunde und Katzen und ich bin sehr froh, dass unser jetziger Vermieter ganz begeistert war, dass wir mit Haustieren einziehen. Da ich aus dem Forum weiss, wie schwierig es oftmals ist, eine Wohnung mit Hund/Katze zu mieten, moechte ich eigentlich unseren zukuenftigen Mietern dieses gerne gestatten. Ich weiss aber auch, dass Tiere viele Schaeden verursachen koennen. (Wir werden unserem Vermieter wohl ein neues Sofa spendieren muessen, wenn wir mal ausziehen). Was muss ich jetzt als Vermieter beachten, um gut gegen evtl. von den Tieren verursachte Schaeden abgesichert zu sein ? Einiges habe ich hier im Forum ja dazu schon gelesen, z.B.:

    - Eine Kopie der Hundehalterhaftpflicht einfordern. Muss da explizit drin stehen, dass Schaeden am gemieteten Eigentum gedeckt sind ?

    - Eine Klausel im Mietvertrag, dass die Mieter fuer alle evtl. durch die Haustiere entstandenen Schaeden aufkommen. Ist das rechtlich durchsetzbar ?

    - Eine Bestaetigung des jetzigen Vermieters anfordern, dass in der Wohnung keine Schaeden entstanden sind.

    - Einen Steckbrief/Bewerbungsbogen vom Hund anfordern. Fand die Idee hier mal ganz nett.

    - Kann ich die Haltung auf 1 Hund und 1 Katze beschraenken ?

    Fuer Eure Kommentar und Tips im voraus vielen Dank.

    Gruesse aus Bangkok
    Soidog :elefant:

  • Zitat

    Kann ich die Haltung auf 1 Hund und 1 Katze beschraenken ?

    Das kannst du tun, aber: ich würde an deiner Stelle und in deinem Interesse zwei Katzen erlauben. Eine Einzelkatze (sofern es nicht schon lange ein Einzeltier ist und sich gefügt hat) ist nie glücklich. Insbesondere ein einzelnes Kitten zerlegt eine Wohnung recht zügig, wenns doof läuft. Mein Kater würde ohne Spielgefährten eine Woche brauchen, dann könnte ich die Butze hier renovieren.


    Grundsätzlich sehe ich bei deinen Vorstellungen ein Problem: Kontrollieren kannst dus nicht. Du bist weit weg und wenn ich es richtig verstanden, vermietest du nur ein Objekt (also fallen auch aufmerksame Nachbarn weg). Mach dir Gedanken ob du das Risiko haustierfreundliche Vermietung eingehen willst. Wenn ja ist gut, wenn nicht, dann lass es.

    Vermieten ist immer ein Risiko.

  • Hui, ein Fruehaufsteher ! Danke fuer die schnelle Antwort.

    Ja, kontrollieren kann man das natuerlich nicht und ich bin mir bewusst, dass wir ein gewisses Risiko eingehen. Das Haus ist zwar eine Doppelhaushaefte, es gibt also direkte Nachbarn, aber die kenne ich nicht. Ich gehe immer davon aus, das es auch verantwortungsbewusste Mieter geben muss. Vielleicht bin ich da aber auch etwas blauaeugig...

    Gruss aus Bangkok
    Soidog

  • Auf einen Hund kannst du beschränken. Bei Katzen wird's schon schwieriger. Eigentlich sind Katzen auch genehmigungspflichtig. Allerdings gibt es auch Gerichtsurteile, nach denen die Katzen (und Kleinsthunde) unter Kleintiere fallen und damit gar nicht verboten werden dürfen. Insbesondere Wohnungskatzen, weil die niemanden belästigen und damit kein Grund für eine Verbot besteht. D.h. du kannst als Vermieter keinen Grund zur Ablehnung abgeben (und das musst du, "ich will nicht" oder Angst vor Schäden ist keiner) und damit auch die Katzenhaltung weder beschränken noch verbieten.
    Und wenn ein Vermieter im Ausland ist, ist die Hemmschwelle, sich ohne Genehmigung was anzuschaffen, eh noch sehr viel geringer.

    Für die Schäden muss der Mieter sowieso aufkommen, egal ob er oder seine Tiere sie verursacht haben. Allerdings ist es so, dass du dann als Vermieter mehr Schäden als vertragsmäßigen Gebrauch (Kratzspuren im Boden z.B.) in Kauf nehmen musst, wenn du die Tiere genehmigst.

    Nicht jede Hundehaftpflicht deckt Schäden an gemieteten Objekten ab, aber theoretisch kann dir das egal sein, zahlen muss der Halter so oder so. Die Frage ist halt nur, ob du das riskieren willlst, dass er evtl. nicht zahlen kann, will bzw. nur in kleinen Raten etc.

    Bestätigung vom Vormieter ist zwar nicht schlecht, aber teilweise schwer zu kriegen für die Mieter. In meiner ersten Wohnung hätte ich das sicherlich nicht, weil sich da weder Hausverwaltung noch Eigentümer drum hätten kümmern wollen. Ich denke, da gibt es viele, wo man als Mieter an so ein "sinnloses" Schreiben (im Sinne derer, die es erstellen müssen) nicht dran kommt. V.a. weil man das ja teils lange vor der Kündigung bräuchte.

    Bewerbungsbogen kannst du natürlich anfordern, wenn du willst.

  • Also die Haftpflicht muss natürlich Mietschäden einschließen, sonst bringt sie dir nichts. Und im Prinzip könnte auch Kinder oder aggressive Erwachsene etwas zerstören, also sicher bist du eh nie.

    Und zu Katzen: Ich habe schon immer Katze, auch kleine und ich habe keine Idee was die kaputt machen (könnten)?

  • Zitat


    Und zu Katzen: Ich habe schon immer Katze, auch kleine und ich habe keine Idee was die kaputt machen (könnten)?

    Türrahmen, Türen, Tapete, Abdichtungen, Fenster(rahmen), Bodenbeläge... Und das geht richtig ins Geld, wenn man das neu machen muss.

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