Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Mietwohnung: Hundebesuch über Nacht erlaubt?
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Das Problem ist hier wohl, dass der Hund nicht mit einem Besucher kommt, sondern alleine, das könnte man unter Umständen sicherlich schon als Hundehaltung auslegen.
Hier unter Punkt 13 wird z.B. auch nochmal betont, dass Besuchshunde eben als Begleitung von Besuchern zulässig wären.
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4. Februar 2014 um 18:22
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Mietwohnung: Hundebesuch über Nacht erlaubt? - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Zitat
Genau das habe ich auch irgendwie in Erinnerung, aber ich finde im Netz nichts dazu!

So ist es bei uns auch. Nur weiß ich nicht, ob es irgendwo gesetzlich verankert ist.
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Ist es nicht und muss es auch nicht sein.
Ein Mieter darf Besuch empfangen und der darf einen Hund mitbringen.
Wichtig ist dann nur die Grenze, wann aus dem Besucher ein Mit- oder Untermieter würde. Und die liegt bei 6 Wochen, weil es dann eben auch für die anderen bewohner interessant wird, was die Nebenkosten angeht. -
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Lg.
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Zitat
Ist es nicht und muss es auch nicht sein.
Ein Mieter darf Besuch empfangen und der darf einen Hund mitbringen.
Wichtig ist dann nur die Grenze, wann aus dem Besucher ein Mit- oder Untermieter würde. Und die liegt bei 6 Wochen, weil es dann eben auch für die anderen bewohner interessant wird, was die Nebenkosten angeht.
Hier kommt aber so wie ich es verstanden habe kein menschlicher Besucher, der eben seinen Hund mitbringt, sondern es kommt nur der Hund.
Das ist eine andere Situation und kann dementsprechend kann es sich dabei auch ganz anders verhalten. - Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Zitat
Aber er muss doch wissen, ob er es dürfte?
Wieso muss er wissen, ob er es verbieten dürfte, wenn er es nie vorhatte?
Jap, das ist das große Problem bei der Frage... Ich meine trotzdem, dass so ein Hundebesuch für begrenzte Zeit (Urlaubsbetreuung usw.) nicht verboten werden kann... Aber ich hab das eben nur so im Hinterkopf und nirgendwo was handfestes. Hab ihm aber schon gesagt er soll im Zweifel mal beim Mieterschutzbund anrufen und nachfragen :)
Danke für den Link!
*Hier* ist ein Fall, wo es um monatliche Hundebetreuung geht, länger und öfter als bei uns. Und mit vereinbarter Extra-Klausel im Mietvertrag... Und selbst da scheint es Chancen zu geben es doch zu dürfen. -
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