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2 1/2 Jahre für Hundehalter
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Hallo
Gerade wurde in der Schweiz das Urteil von einem "Kampfhundehalte" dessen im Keller gehaltenen Tiere einen Knaben Totgebissen haben, als sie ausgebüchst sind.
Meine Frage wenn mann für fahrlässige Tötung NUR 2 1/2 Jahre bekommt wo soll das noch hinführen?
Und er wo ist bitteschön das Urteil das er die Hunde so schrecklich gehalten hat ?
Wo soll das alles noch hinführen: Hauptsache die "Bösen Hunde" sind schuld, sagt ja nie etwas gegen die Halter die machen immer alles richtig
Eine sehrsehrsehr wütende
Melanie mit ihrem "bösen Hund" Bluep.S nein Blue ist kein "Kampfhund" aber wenn er mal bellt ist er gleich eine Bestie

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22. Dezember 2006 um 12:18
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Die Hunde haben einen Menschen totgebissen. Wie sie gehalten wurden, spielt dann keine Rolle mehr und es ist absehbar, was mit diesen Hunden passiert oder schon passiert ist.
Es heißt ja immer so schön "Wo kein Kläger- da kein Richter". Wäre die schlechte Haltung vor dem Vorfall mal entdeckt und angezeigt worden, hätte das vielleicht Folgen für den Besitzer gehabt.
Menschliche Bestien haben die Chance auf eine psychiatrische Therapie, von wegen schwere Kindheit und dergleichen. Hunde haben diese Lobby nicht. Sind laut Gesetz eine Sache, Sachen haben keine Rechte. Das Tierschutzgesetz ist für mich auch nicht mehr als eine Ansammlung oberflächlicher Formulierungen, die jeder so auslegen kann, wie es ihm passt.
Wenn es da heißt "Einem Tier dürfen nicht ohne vernünftigen Grund vermeidbare Schmerzen oder Leiden zugefügt werden", tja, dann kann man sich damit rausreden, dass man den Grund für vernünftig hielt oder die Schmerzen halt nicht vermeidbar waren.Wenn der Typ schon mit 2 1/2 Jahren davonkommt, sollte er die nicht im Gefängnis verbringen, sondern in seinem eigenen Keller.
LG, Ina, die gerade viel böser ist, als ihre Hunde
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