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Wie lang gilt entlaufener Hund als Eigentum?
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Wolkenspiel -
5. Oktober 2013 um 14:34
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Hallo, wer weiß wie lange man einen Anspruch auf den eigenen entlaufenen Hund hat? Ich habe mal was von sechs Monaten gehört. Was wenn er einfach mitgenommen und behalten wurde und man findet die neuen "Besitzer" erst nach sechs Monaten, kann man da was machen, das man dann den Hund zurückbekommt? Der Hund wurde in Tierheimen und bei der Polizei als vermisst gemeldet.
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5. Oktober 2013 um 14:34
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Wie lang gilt entlaufener Hund als Eigentum? - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Natürlich kann man, wenn man denjenigen findet, der den Hund mitgenommen hat, etwas unternehmen.
Auch, wenn mehr als ein halbes Jahr verstrichen ist, da es sich in diesem Fall um Fundunterschlagung handelt.
Jeder "Finder" ist verpflichtet Fundsachen zu melden.Die Halbjahres-Frist ist für den Fall, daß der Hund nach der Aufbewahrungsfrist von den Behörden frei gegeben wird und durch ein Tierheim vermittelt wird.
Sollte sich in diesem ersten halben Jahr der Besitzer noch melden, muß der Hund an diesen zurück gegeben werden.
Gaby und ihre schweren Jungs
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Ab dem Tag an dem der Hund bei einer offiziellen Stelle als "gefunden" gemeldet wurde, hast du als Besitzer 6 Monate Zeit, die Fundsache einzufordern.
Dabei ist es nicht von Bedeutung, wie lange der Hund vorher schon weg war.
Die Frist zur Beanspruchung der Fundsache läuft nicht mit dem Verlieren, sondern mit der Gefunden-Meldung an.Der Finder im Beispiel macht sich der Unterschlagung von Fundsachen strafbar, wenn er so verfährt.
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§ 973 BGB regelt das Ganze übrigens und wie schon richtig geschrieben wurde, bei Sachwerten von über 10 Euro geht das Eigentum nach 6 Monate ab Anzeige des Fundes an den Finder über.
Interessant dürften auch §§ 970, 971 BGB sein, die regeln den Ersatz von Aufwendungen des Finders und den Finderlohn, beides darf der Finder durchaus einfordern.
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