Rottweiler zur Pflege

  • Hallo zusammen,

    leider ist Ende August mein Hund verstorben. Jetzt überlegen mein Freund und ich, einen Hund aus dem Tierheim in Pflege zu nehmen. Nach 6 Monaten hat man dann die Möglichkeit den Hund komplett zu adoptieren.

    Objekt unserer Begierde wäre allerdings eine Rottweiler Hündin, circa vier Jahre alt :applaus: Meine Traumrasse schlechthin, hatte ich aber selber noch nie.
    Für diese Rasse braucht man ja einen Sachkundenachweis sowie einen Wesenstest um von der Maulkorb und Leinenpflicht befreit zu werden. Wer kennt sich damit aus? Müssen diese Tests regelmäßig gemacht werden. Und sind Rottweiler in der Haftpflichtversicherung teurer?

    Danke schonmal und liebe Grüße,

    Sunnydog

  • Der Rottweiler steht in NRW auf der Liste der potentiell gefährlichen Hunde und man muss die Ungefährlichkeit mit einem Wesenstest nachweisen.

    In deinem Link steht es auch:

    Zitat

    § 10 Hunde bestimmter Rassen

    (1) Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten § 4 mit Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist.

    (2) Abweichend von § 5 Abs. 3 Satz 3 kann die Verhaltensprüfung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

    (3) Abweichend von § 6 Abs. 2 kann die Sachkundebescheinigung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden.

  • Agila nimmt auf jeden Fall auch "Kampfhunde", kostet auch das gleiche! Habe meinen Rottweiler-Dobermann Mix dort angemeldet, weil die Versicherung bei der ich meine erste Rottweilerhündin versichert habe, inzwischen keine Rottweiler mehr nimmt.

    Wünsche euch viel Freude mit dem Mädchen :D

  • Zitat

    Der Rottweiler steht in NRW auf der Liste der potentiell gefährlichen Hunde und man muss die Ungefährlichkeit mit einem Wesenstest nachweisen.

    In deinem Link steht es auch:


    Upps....aus dem obigen Link von mir

    § 3 Gefährliche Hunde

    (1) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.

    (2) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.

    Auf jeden Fall kann das TH weiterhelfen, wenn es zunächst ein Pflegehund ist, können auch andere Bedingungen vorliegen....

  • Ich danke euch schonmal :) das mit der Agila ist ja super! Mein verstorbener Hund war auch darüber versichert, wusste garnicht, dass Rottweiler da im gleichen Preis liegen!

    Naja, mal sehen was aus der Sache wird. Am Wochenende besuchen wir die Dame mal und lassen uns beraten.

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