Vermietern sagt JEIN - andere Mieter sind das Problem
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Mhm...ich kenn mich zwar nicht mit Mietverträgen und so aus aber darun steht doch in der gleichen Situation.
Und das ist das entscheidende. Die Vermieterin könnte es den anderen Vermuetern ja in der gleichen Situation genehmigen. Aber wer hält schon einen hund 14 Tage die Woche tagsüber ein paar Stunden? -
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Die Vermieterin hat auf jeden Fall genügend Argumente um den anderen Mietern, falls diese die Hundehaltung erfragen, begreiflich zu machen, warum deine Situation eine völlig andere ist. Wurde ja hier schon geschrieben und so seh ich das auch.
Die Bedingungen sind einfach gänzlich andere, als wenn jemand dort wohnt und einen Hund hält. Das würde ich mit der Vermieterin nochmal so besprechen und dann auch schriftlich festhalten!
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Zitat
Die Vermieterin hat auf jeden Fall genügend Argumente um den anderen Mietern, falls diese die Hundehaltung erfragen, begreiflich zu machen, warum deine Situation eine völlig andere ist. Wurde ja hier schon geschrieben und so seh ich das auch.
Die Bedingungen sind einfach gänzlich andere, als wenn jemand dort wohnt und einen Hund hält. Das würde ich mit der Vermieterin nochmal so besprechen und dann auch schriftlich festhalten!
Hoffentlich realisiert der Vermieter das auch. Ich habe ihn schon darauf hingewiesen, das die Umstände sich stark zu den normalen Mietern unterscheiden. Er wollte mir eignetlich schon aus den bekannten Gründen absagen, nun überlegt er nochmals und die Entscheidung kommt in kürze...
Ehrlilch gesagt zittere ich ein wenig....
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Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist öffentliches Recht, somit ist dein Vermieter daran ganz sicher nicht rechtlich gebunden.
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