Vermietern sagt JEIN - andere Mieter sind das Problem

  • Guten Abend zusammen,


    ich befinde mich gerade in einer Zwickmühle.


    Ich möchte mir gerne einen Hund anschaffen. Den Welpen habe ich nun schon mal reserviert und habe noch 1,5 Wochen Zeit um mich zu entscheiden. Wenn es nach mir gehen würde wäre die Entscheidung schon gefallen.


    Kurz zum Hund: Es handelt sich um einen Malinois/Berner/Labrador Mix.


    Zur meiner Erfahrung: Ich bin mein ganzes Leben mit Hunden erwachsen geworden. Dazu gehörten Neufundländer, Labrador, Golden Retriever, Dackel und Bernersennen Hunde.


    Nun zu meinem Problem: Ich bin Standortleiter in einer Filliale in Niedersachsen. Privat besitze ich ein Haus mit kleinem Garten, welches ländlich gelegen ist. Theoretisch wären es also perfekte Vorraussetzungen. Ich habe vor eine Hundeschule zu besuchen und auch eine BH Prüfung abzulegen.


    Nun ist es allerdings so, das ich in der Stadt arbeite und wir in einem Büro (mit 2 Personen) arbeiten welches wir gemietet haben. Ich würde mir den neuen Welpen nur zulegen, wenn ich diesen mit ins Büro nehmen kann. Die Vermieterin vertaut mir auch total und meint sie würde sehr gern eine Zusage erteilen, jedoch möchte Sie Konfliktpotenzial vermeiden, da noch andere Mieter mit im Haus wohnen.


    Sie hat Bedenken, das diese später auch auf den Gedanken kommen könnten und sich Hunde oder Katzen anschaffen möchten, die sie dann genehmigen müsste, da dann ja schon ein Hund im Haus wäre (meiner).


    Hat jemand von Euch evtl. eine Idee wie ich dieses Problem bei Seite räumen könnte?


    Mein bisheriger Ansatz: NmM. ist ein großer Unterschied zwischen mir und den anderen Mietern vorhanden. Der Hund wäre nicht in der Nacht vor Ort und auch max. 14 Tage im Monat von 9-17:00 anwesend. Somit wären nächtliche Belästigungen ausgeschlossen und der Hund wäre rund um die Uhr beaufsichtigt.


    Ich danke Euch im Voraus für die Hilfe!

  • Wenn bereits ein Hund im Haus ist bedeutet das nicht, das jeder andere sich dann auch einen Hund anschaffen kann. :???: Jede Mietpartei muss extra um die Erlaubnis zur Hundehaltung bitten.


    Vielleicht kannst du ihr das ja mal klar machen :ka: Irgend wie ist der Hund ja dann auch eher zu Besuch da, als "wohnhaft" dort.

  • Genauso sehe ich das auch, allerdings hat mich folgendes ein wenig stutzig gemacht:


    "Wer in einem Mehrparteienhaus wohnt, in dem bereits ein Haustier gehalten wird, sollte nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass Haustierhaltung generell erlaubt ist. Hierzu sollte zunächst der Mietvertrag gelesen werden. Wer sich ein Haustier anschaffen will, sollte weiterhin den Vermieter kontaktieren und um Erlaubniserteilung, falls erforderlich, bitten.
    Generell gilt, dass Gleichbehandlung nur dort verlangt werden kann, wo auch die gleiche Situation gegeben ist. Der Vermieter kann die Erlaubniserteilung daher nicht ohne weiteres verweigern, wenn schon andere Mieter des Hauses ein Haustier halten."

  • Wäre es denn eine Alternative ein anderes Büro zu suchen? Evtl. würde es ja schon reichen, das bei der Vermieterin mal anzusprechen ;)

  • Zitat

    Wäre es denn eine Alternative ein anderes Büro zu suchen? Evtl. würde es ja schon reichen, das bei der Vermieterin mal anzusprechen ;)


    Theoretisch wäre es möglich allerdings gerade unpassend und mit einer menge Aufwand verbunden. BTW würde mich unserer Inhaber wahrscheinlich den Kopf abreissen... ;)


    Am liebsten würde ich dem Vermieter klarmachen, das Sie sich keine Sorgen wegen den anderen Mietern machen muss....

  • Nene!
    Das ist definitiv so, jeder Mieter hat einen eigenen Vertrag, und der Vermieter DARF bei jedem anders entscheiden. Das ist doch Sache des Vermieters, wieso soll der sich bei verschiedenen Wohnungen immer gleich verhalten müssen?
    Es kann sich ja auch zB eine Hausverwaltung überlegen, ab einem bestimmten Jahr KEINE Hunde MEHR zu erlauben, da ist dann ja auch Essig mit Leuten, die neu einziehen wollen, die haben halt Pech gehabt.


    Und ich würde auch ganz klar sagen, dass die gewerbliche Nutzung des Büros eine andere Sache ist als die Wohnraumnutzung im Rest des Hauses. Allein das sieht für mich nach einem Grund aus, der hier zählen würde:

    Zitat

    "Der Vermieter kann die Erlaubniserteilung daher nicht ohne weiteres verweigern, wenn schon andere Mieter des Hauses ein Haustier halten."


    Grüßle
    Silvia

  • Zitat

    "Der Vermieter kann die Erlaubniserteilung daher nicht ohne weiteres verweigern, wenn schon andere Mieter des Hauses ein Haustier halten."


    Grüßle
    Silvia[/quote]



    Ist da nicht ein kleines Wort welches ziemlich gewichtig ist? Also "... NICHT ohne weiteres verweigern..."

  • Die Vermieterin kann doch aber den anderen Mietern gegenüber argumentieren, das es sich hierbei nicht um Wohn- sondern einen gewerblich genutzten Raum handelt.


    Kann man bei zwei Wochen im Monat (sind ja 10 Arbeitstage?!) überhaupt von Hunde"haltung" in der Immobilie sprechen?

  • Zitat

    Kann man bei zwei Wochen im Monat (sind ja 10 Arbeitstage?!) überhaupt von Hunde"haltung" in der Immobilie sprechen?


    Das wäre wirklich gut zu wissen... Es wären allerdings wirklich 14 Werktage. Ich habe die Wochenenden schon rausgerechnet.

  • Wie wäre es denn wenn man eine schriftliche Genehmigung aufsetzen würde, die nicht die Haltung in der Wohnung erlaubt sonder, den regelmäßigen Besuch ohne Übernachtung und sonst mit den gleichen "Klauseln" die in der Haltungsvereinbarung stehen würden?

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!