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Welche Haftpflicht greift?
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Hallo, vielleicht weiß jemand von euch Rat.
Mein Hund hat einen nicht unterheblichen Schaden verursacht. Passiert ist das, als ich arbeiten war und die Gassigängerin (nicht gewerblich, sondern auf Freundschaftsbasis) mit meinem Hund rausgegangen ist.Nun steht in meinem Hundehaftplichtvertrag: Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht
-der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers
-des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser EigenschaftWas bedeutet das? Heißt dass, dass meine Hundehaftpflicht zahlt? Oder das die private Haftpflicht des Tierhüters (der Gassisgängerin) zahlen muss.
Und wenn das so ist, was passiert, wenn es diese private Haftpflicht nicht gibt.Weiß jemand wie das rechtlich?
LG Nele
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16. Juni 2013 um 14:14
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Welche Haftpflicht greift? - Vor einem Moment
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Mitversichert heißt, dass es in deine Hundehaftpflicht mit drin sein dürfte
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Hallo Tuuka,
normalerweise ist es so, dass auch sogenannte 3. Personen versichert sind, wenn sie mit Deinem Hund Gassi gehen. Zumindest ist das bei meiner Versicherung so. Ich habe mir mal die Versicherungspolice genau angeschaut und da stand es explizit drin. Eigentlich sollte jede Versicherung so eine Situation abdecken. Schließlich ist Dein Hund versichert und nicht die Person, die mit ihm Gassi geht. Es ist völlig egal, ob Du oder jemand anderes mit ihm spazieren ist. Somit müsste diese Leistung immer in einer Versicherung enthalten sein. Am besten Du setzt Dich mit Deiner Haftpflichtversicherung in Verbindung und schaust Dir nochmal ganz genau Deine Versicherungsunterlagen an. Viel Glück...
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