Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Kennt sich hier jemand mit Tierarzthaftungsrecht aus?
-
-
Oh weh.......

-
19. April 2013 um 21:16
schau mal hier:
Kennt sich hier jemand mit Tierarzthaftungsrecht aus? - Vor einem Moment
- Anzeige
Übrigens.... es ist wirklich wichtig, auch an das passende Hundefutter zu denken.
Ich habe für unseren Buddy unglaublich lange nach einer Sorte gesucht, die wirklich zu ihm passt. Immer wieder habe ich etwas Neues ausprobiert und war nie ganz zufrieden. Durch Zufall bin ich hier im Forum auf den kostenlosen Futtercheck gestoßen. Dort konnte ich sehen, welches Futter andere Hundehalter mit derselben Rasse bevorzugen und gute Erfahrungen gemacht haben.
Und was soll ich sagen, Buddy liebt sein neues Futter. Die ganze Suche hat sich absolut gelohnt.
Falls ihr ihn noch nicht getestet habt, hier geht’s direkt zum Futtercheck! Das dauert weniger als eine Minute.
Und am Ende könnt ihr euch sogar kostenlose Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern sichern.
👉 Hier nochmal der Link zum Futtercheck!
LG Steffi mit Buddy
-
-
Abgeändert.
-
Zitat
Abgeändert.
Verstehe Deinen Beitrag leider nicht. Kannst Du mir bitte erklären, was Du mit 'abgeändert' meinst???

-
Zitat
Verstehe Deinen Beitrag leider nicht. Kannst Du mir bitte erklären, was Du mit 'abgeändert' meinst???

Dass sie etwas gepostet und es dann wieder rausgenommen hat.
Die Frage die sich mir stellt, gegen welchen TA willst du vor Gericht ziehen?
Den der als erstes das falsche/überdosierte Medikament gab, oder den der das und die Folgeschäden nicht erkannte? -
Zitat
Dass sie etwas gepostet und es dann wieder rausgenommen hat.
Die Frage die sich mir stellt, gegen welchen TA willst du vor Gericht ziehen?
Den der als erstes das falsche/überdosierte Medikament gab, oder den der das und die Folgeschäden nicht erkannte?Ach so, danke für die Erklärung.
Ich ziehe beide Tä vor Gericht. Die erste TÄtin hat dem Welpen völlig unnötig Medis verabreicht (keine Nutzen-Risiko-Abwägung) die nicht indiziert und total überdosiert waren und den Schaden als solches gesetzt - sprich die Magen-/Darmblutungen zu verantworten - die zweite TÄtin hat nicht nur die Folgeschäden nicht erkannt, wichtige Untersuchungen nicht durchgeführt (mangelnde Sorgfaltspflicht), trotz Unkenntnis der Lage nicht an einen Facharzt weiter verwiesen (Übernahmeverschulden), ebenfalls falsche, nicht indizierte und kontraindizierte Medis verabreicht, OP viel zu spät eingeleitet (erst nach 11 Tagen), kontraindizierte Untersuchungen ohne Genehmigung und Aufklärung unsererseits während des stat. Aufenthalts durchgeführt und ist ihrer Tötungsverpflichtung nicht nachgekommen als sie in der OP erkannte, dass er absolut keine Chance mehr hatte und hat ihn weiterhin unnötig gequält nur um abzukassieren. Kurz um: die 1. TÄ hat den Schaden gesetzt, weil sie für einen kalten Umschlag und eine Calciumspritze nicht so viel hätte abrechnen können und die 2. TÄ hat ihn mit ihrem Unwissen unter die Erde therapiert. Frage ist jetzt z.B. noch, ob die beiden TÄ gesamtschuldnerisch haften obwohl sie keine
gemeinschaftliche Praxis haben?!?!?! -
-
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!