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Der Händler hatte es nicht gemerkt, ich habe es reklamiert. Man darf das nicht einfach behalten, soweit ich weiss.
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LG Steffi mit Buddy
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Zitat
Der Händler hatte es nicht gemerkt, ich habe es reklamiert. Man darf das nicht einfach behalten, soweit ich weiss.
Doch, das hatte ich in meiner Ausbildung auch so gelernt. Das stimmt tatsächlich.
http://www.it-recht-kanzlei.de/Kommentar/4072…eckschicken.php
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Man darf es behalten, muss es aber 6 Monate lang aufbewahren, außer es ist verderbliche Ware.
Ich habe da einmal bestellt, aber die haben das stornier, weil der Gutscheincode nur für Bestandskunden als Dankeschön galt und den wer im Netz verteilt hat. Jetzt werde ich immerzu mit Werbung belästigt - für mich kein Shop und Auswahl nenne ich was anderes... -
Bei doppelt gelieferter Ware scheint sich das ganze aber in einer rechtlichen Grauzone zu befinden ...
Inwieweit sowas moralisch vertretbar ist, ist natürlich immer Ermessenssache.
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