Kann man sowas melden?
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Zumindest in Mainz ist das Ordnungsamt zuständig, wenn man schlechte Haltung melden will... Der einfachste Weg ist anzurufen und zu fragen, wie die Zuständigkeit bei euch geregelt ist.
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LG Steffi mit Buddy
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Wenn sich die Geschädigten nicht beim Ordnungsamt melden wird es wohl kaum etwas nützen.
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Zitat
Der Hund bekommt regelmäßig Fressen, wird dem Tierarzt vorgestellt und ist gepflegt... aber alles andere stimmt halt nicht. Greift da das Vet. Amt überhaupt ein?
Mir geht es nicht ja nicht darum jemanden anzuschwärzen, mir wäre lieber der HH hätte ein Einsehen und zumindest mal eine Hundeschule in Erwägung ziehen. Aber es passiert ja nichts

... und hält sich an die Auflage Maukorb, und wird gassi geführt.
Was willste denn da machen?
Jeder hat ne andere Ansicht, nen Hund zu halten. -
Einen Maulkorb so eng um die Schnauze geschnürt, das der Hund nicht mal hecheln kann? Ich glaube das hat nichts mit Ansicht von Hundehaltung zu tun. So etwas geht einfach nicht. Wenn man den Hund spielen und frei rennen lässt, dann sollte der Hund doch wenigstens vernünftig atmen können, oder?
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Ich hab aber schon befürchtet, das man da nichts machen kann

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Naja du kannst es auf jeden Fall mal versuchen
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Probier es aus. Wenn du meinst, das die Haltung des Hundes sooo schlecht ist.
Dann müßte geschätzt jeder 4. HH seinen Hund abgeben.
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Das habe ich doch nirgend wo behauptet das die Haltung soooo schlecht ist, es gibt bestimmt wesentlich schlimmere Fälle

Ich habe einfach nur nach Anregungen gesucht, was man noch versuchen könnte. Würdest du einfach an jemandem vorbei gehen, der wild an einem Halti herum zupft, den Hund da rein donnern lässt und dann auch noch kaum atmen kann?
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Auflagen gibt es übrigens keine, da es eben noch nie gemeldet wurde.
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Zitat
Wenn sich die Geschädigten nicht beim Ordnungsamt melden wird es wohl kaum etwas nützen.
Der einzige "Geschädigte" bei schlechter Haltung ist das Tier. Schlechte Haltung heisst übrigens nicht zwangsläufig, dass der Hund nix zu fressen bekommt und täglich mißhandelt wird. Ein Verstoß gegen tierschutzrechtliche Vorschriften und damit "schlechte Haltung" kann auch schon dann vorliegen, wenn der Hund nie Gassi geht, nicht genug Kontakt zu seinen Bezugspersonen hat o.ä.
Im Übrigen: es ist egal, wer meldet, dass da und da ein gefährlicher Hund wohnt. Die Meldung muss nur Hand und Fuss und das OA genug Personal haben, dann wird da schon nachgehakt.
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