Ich sagte ja, bzgl Ruhestörung kann man da um diese Uhrzeit sicher etwas machen. Nicht aber bzgl des: Ich hab mich erschreckt, nun müsst ihr zahlen, weil ich hingefallen bin und mir dabei ein Bein gebrochen habe. Ich glaube einfach nciht, dass es dafür eine Rechtsgrundlagegibt.
Nächtliche Ruhestörung ist ja wieder was ganz anderes, sie ist aber selten Ursache für irgendeine Verletzung.