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Das ist ja merkwürdig
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Zitat
NRW= zwei Soka´s= gleichzeitig= erlaubt??????Meines Wissens nicht
öhm, ich überlege auch gerade... in hessen darfst du zwar zwei (oder mehr) listis halten, aber nicht zusammen gassi gehen. also ein listenhund muss in hessen von einer person alleine geführt werden (draussen). ich weiß gerade nicht, ob es in nrw ähnlich ist...
@ schnaudel
ja, find ich auch...
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Zitat
öhm, ich überlege auch gerade... in hessen darfst du zwar zwei (oder mehr) listis halten, aber nicht zusammen gassi gehen. also ein listenhund muss in hessen von einer person alleine geführt werden (draussen). ich weiß gerade nicht, ob es in nrw ähnlich ist...
Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden durch eine Person ist unzulässig.Ob damit jetzt aber das Gassi gehen oder das Besitzen gemeint ist, weiß ich nicht..
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Naja, halten und führen sind 2 paar Schuhe! ;-)
Zitat:
5.4.4 Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden oder Hunden im Sinne von § 10 Abs. 1 durch eine Person begründet wegen der schwierigen Beherrschbarkeit ein stark erhöhtes Gefahrenpotenzial und wird deshalb durch Satz 4 generell verboten. Nach Sinn und Zweck der Regelung ist auch das gleichzeitige Führen eines gefährlichen Hundes und eines Hundes im Sinne von § 10 Abs. 1 durch eine Person verboten. Dies gilt auch, wenn Hunde von der Anlein- und Maulkorbpflicht befreit sind. -
Schade, dass die Themenstarterin "weg" ist...
Ich habe mir heute den von ihr favorisierten CODY angeguckt; das scheint ein ganz feiner Kerl zu sein.
Hätte zu gern gewußt, ob sie den Termin wahrgenommen hat... Na, dann eben nicht ! -
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