Man will mir den Hund wegnehmen und nach China bringen !

  • Naja Bentley - So ein Anwalt kostet ja aber eine ganze Stange Geld.....

  • Zitat

    Naja Bentley - So ein Anwalt kostet ja aber eine ganze Stange Geld.....


    Wenn ich mir nur eine Rechtsauskunft hole, kostet das nicht viel, sie muß ja nicht gleich einen Prozeß führen.


  • Also wenn man hier schon §§ in den Mund nimmt, dann bitte die Richtigen und den Ball mal flach halten, wenn man von Jura keine Ahnung hat!


    1. Das gute Gesetz, dass du zitierst heißt BGB ( HGB gilt nur zwischen Kaufleuten, die hier offensichtlich NICHT vorliegen)
    2. Der Besitzerwerb ist ja vollkommen unstreitig gegeben.
    3. Eigentumserwerb, also das wirklich Wichtige hier, wird nicht nachzuweisen sein. Alleine in der Äußerung "Kannst du noch ein Jahr länger auf den Hund aufpassen?" wird ein Übereignungswille nicht zu sehen sein. Es gibt zwar im BGB in § 1006 eine Eigentumsvermutung des unmittelbaren Besitzers, aber diese könnte er gerade mit dieser E-Mail widerlegen, wenn er sie noch hat.
    4. Wenn du den Hund behälst, ist das kein Diebstahl, sondern (veruntreuende) Unterschlagung und bringt dich nicht weiter, sondern nur in Kontakt mit Polizei und Staatsanwaltschaft und schadet dir nur! Also Finger weg!


    Wenn er wirklich nicht so sehr an dem Hund hängt, könnte es aber doch wirklich gut sein, dass du ihm den Hund "abschwatzen" kannst... Leg doch schon mal etwas Geld zurück und biete ihm 250 € oder so für den Hund und sag ihm, was für Bedenken du bzgl. der Einreise und Haltunsgbedingungen du hast. Ich würde das vielleicht am Anfang etwas "naiver" schreiben, von wegen "Gerüchte, dass in CHina..." und dich so langsam vortasten ohne das Verhältnis zu ihm zu beschädigen... Das einzige was dich hier weiterbringt ist meiner MEinung nach ein offenes Gespräch!

  • Liebe TS, ich drücke dir die Daumen, dass du die Hündin behalten kannst!
    Weißt du, wo in China der Mann wohnt?
    Ich war vor ein paar Jahren in Hong Kong und habe wirklich viel Hundeelend gesehen.. Natürlich kann man das nicht komplett verallgemeinern, es mag Ausnahmen geben, aber im Großen und Ganzen geht es einem Hund in Deutschland sicherlich besser.
    Hast du dem Mann schon eine Email geschickt?
    Irgendwie scheint ihm ja doch was an der Hündin zu liegen, wenn er die Kosten etc auf sich nehmen würde, um sie mit nach China zu nehmen.. Auf der anderen Seite widerspricht sich das natürlich damit, dass er sich nie nach ihrem Befinden erkundigt hat und den Hund einfach an jemanden gibt, von dem er gar nicht weiß, wie der Hund behandelt wird.. :???:
    Schwierige Situation!

  • Geh bitte zum Anwalt. Es gibt so viele Möglichkeiten, wie man das sehen kann - da brauchst Du einen guten. Mit 250 Euro wirst Du mit dem ersten Schreiben dabei sein.
    (wären ungefähr zwei Stundensätze).


    Rechtlich, so denke ich, stehen mehrere Punkte zur Debatte:
    1. unentgeltliche Gebrauchsüberlassung
    2. Zurückbehaltungsrecht bzgl. der Dir entstandenen Kosten
    3. Eigentumsübergang durch schlüssiges Handeln im Sinne einer Schenkung funktioniert nicht.


    Lesestoff:
    http://www.juraforum.de/forum/…rdert-hund-zurueck-368336
    http://www.juraforum.de/forum/…rdert-hund-zurueck-314816

  • Die Geschichte ist echt traurig.
    Ich würde alles Ausdrucken und mit allen Unterlagen die du hast zum Anwalt gehen.
    Der kann dir als Jurist bessere Tipps geben

  • Das habe ich bzgl. der Einfuhr auf die schnelle gefunden:


    http://www.china9.de/reisen/einreise-china/haustiere.php


    Ich würde es folgendermassen machen:
    - alle bisher entstandenen Kosten einfordern (aber erst kurz vor der Übergabe)
    - ihn auf die Quarantäne, verbunden mit abermals Kosten, hinweisen
    - du hast die Papiere (Impfpass) zu dem Hund, behalte diese
    - recht kurzfristig vor dem Ausreisetermin würde ich einen Rechtstreit mit dem Mann beginnen und es aussitzen, der Hund bleibt vorerst bei dir und wird nicht mehr unangeleint rausgelassen


    Ich würde damit rechnen, dass der Mann den Rechtsstreit nicht aussitzt, da er ja weg muss.


    Dem ganzen natürlich vorausgesetzt, dass die Geschichte so stimmt, wie sie hier dargelegt wurde und der Mann zu dem Hund echt ein Arsc...och ist.


    Wenn der Hund bei Tasso registriert ist, kannst du den Halter aufgrund der Chipnummer telefonisch ändern lassen. Die Chipnummer steht im Impfpass und es wird wohl davon ausgegangen, dass derjenige der den Impfpass hat auch der Besitzer ist.


    Wie gesagt, sollte nur ein Fünkchen Unwahrheit an der Geschichte sein, dann würde ich natürlich nicht so handeln. Es ist sicherlich nicht die feine Art, aber würde man einen Hollywood Film drehen würde es in der Art ein Kassenschlager werden. Also bitte erschlagt mich jetzt nicht aufgrund meiner Tipps.

  • Zitat

    Das die Hundesteuer weiter auf seinen Namen läuft, ist ziemlich blöd.


    Aber wenn du alle sonstigen Kosten getragen hast, würde ich ihm erst mal eine Rechnung für die Pflege und Ernährung seines Hundes stellen.
    Ein Jahr, täglich (z.B.) 10€, macht schon mal 3650 € plus TA Kosten...................
    Das ganze per Einschreiben. Ich würde ihn zur begleichung Kosten ausfordern, vorher gebt ihr den Hund nicht raus. Alternativ kann er einen Übernamevertrag unterschreiben, dann verzichtet ihr auf die Kostenerstattung :D


    Das ganze dann noch steuerrechlich klären, damit Du dort auf der sicheren Seite bist ...
    Ansonsten wäre das auch mein Weg. Ggf schon mal einen Anwalt kontaktieren ... ist manchmal für den eigenen Seelenfrieden ganz angenehm. ;)


  • Danke für diesen Post, ich hab verzweifelt danach gesucht, das HGB ist hier vollkommen uninteressant.
    Nach dem, was ich gelesen habe, ist der Mann ganz eindeutig weiterhin Eigentümer.
    Die Eigentumsvermutung aus §1006 BGB kann man hier schwer anbringen denke ich, da die herangezogen wird, wenn man quasi nichts anderes hat. Hier hat der Mann sich zwar teilweise länger nicht mehr gemeldet, aber wenn er es tat immer mit der Aussicht, dass er Chincha irgendwann wieder zu sich holt. Da ist denke ich nichts dran zu rütteln.
    Wo allerdings Hoffnung bestünde, wäre wenn du wie hier ja schon häufig empfohlen wurde, eine Kostenaufstellung machst. Gerade die Futter und TA-Kosten werden den materiellen Wert des Hundes deutlich übersteigen. Du kannst ihm zumindest diese Kostenaufstellung zuschicken und sagen, dass du den Hund vor Begleichung dieser Kosten nicht herausgibst, sie quasi als Sicherheit behälst. Und dann schlägst du vor, ihm sämtliche Kosten zu erlassen, wenn er dir den Hund überlässt. Wenn wir hier von ca. 4000€ reden, könnte ich mir gut vorstellen, dass er sich lieber dort einen neuen Hund holt.
    Ich würde es zuerst ohne Anwalt mit einer Kombination aus der Kostenaufstellung und freundlichen Worten, wie sehr dir Chincha ans Herz gewachsen ist, versuchen. Wenn er sich darauf nicht einlassen will, würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen, wie die Aussichten stehen, dass du vor Gericht recht bekämst. Ein Brief vom Anwalt bewirkt in den meisten Fällen schon Wunder, weil die Leute gar nicht erst die Lust haben, sich auf einen Prozess einzulassen.


    Wenn er sich auf diese Lösung nicht einlässt, wird dir nichts anderes übrig bleiben, als den Hund abzugeben, rechtlich gehört er ganz eindeutig ihm, er hat ein Herausgaberecht dir gegenüber, dem du momentan nur die entstandenen Kosten entgegenhalten kannst.
    Versuch es über die finanzielle Schiene, vielleicht klappt es ;)

  • Zitat

    Die Geschichte ist echt traurig.
    Ich würde alles Ausdrucken und mit allen Unterlagen die du hast zum Anwalt gehen.
    Der kann dir als Jurist bessere Tipps geben


    eben, alles andere hat wenig sinn.
    hier jetzt seitenweise ratschläge von laien zu bekommen, hilft eher wenig.

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