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Neues Urteil wichtig zum Auslandstierschutz
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[quote="HeikeDog"]Allerdings ist es nicht derselbe Sachkundenachweis, den auch die Halter von Listenhunden ablegen müssen.
Die Listenhunde sind § 11 Landeshundegesetz.
Die Orgas sind hingegen § 11 Tierschutzgesetz.[/quote]Hier lässt sich einiges dazu nachlesen: http://zergportal.de/11_TierSchG_Genehmigung.htm#Pruefsiegel
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21. September 2011 um 18:48
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Neues Urteil wichtig zum Auslandstierschutz - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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das ist der große sachkundeausweis den du machen musst, das benötigen z.b auch pensionen oder hundesitter.
die kölner hundeakademie bietet ein seminar dazu an, mit der prüfung als abschluss.
http://www.hundemanager.org/?page_id=4ansonsten kann du dir auch lektüre dazu holen.
http://www.tierfachkraft.de/ansonsten kann ich gaby nur recht geben, mehr als überfällig.
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Das Buch alleine reicht schon dicke vor allem weil die KHA genau den Lehrstoff vermittelt
Aber an dem Wisch is wirklich nix megakniffelig, ich hab den auch abgelegt ( Hundehändler inkognito
muahaha) Nein Quarkkäse sagen wir es ma so, meine Vetöse meine zu mir: Geh auf Nummer sicher, Du nimmst Hunde auf und vermittelst sie, hast keinen Verein im Rücken und sollte Dir ma einer ans Bein pissen wollen wischste das mit dem Läppchen ab
Kost auch nicht die Welt also wirklich n zwölfmarkfuffzig Betrag
Et gibt übrigens 3 Lappen die man machen kann
KurzübersichtLappen Verkauf
Lappen Zucht
Lappen ListenhundeSollte man alles ma mitgemacht haben

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Wird Zeit, dass man auch für den Auslandstierschutz mal zumindest den Grundsatz an Fachwissen gesetzlich fordert.
Es gibt einfach zuviele, die da aus niederen oder falschen Beweggründen "retten" und ich denke jedem seriösen Tierschützer sollte da auch daran gelegen sein, dass dem Mal ein Riegel vorgeschoben wird. -
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