[quote="HeikeDog"]Allerdings ist es nicht derselbe Sachkundenachweis, den auch die Halter von Listenhunden ablegen müssen.
Die Listenhunde sind § 11 Landeshundegesetz.
Die Orgas sind hingegen § 11 Tierschutzgesetz.[/quote]
Hier lässt sich einiges dazu nachlesen: http://zergportal.de/11_TierSchG_Genehmigung.htm#Pruefsiegel