Hund bringt Radfahrer zu Fall - Wer ist Schuld?
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Das hier habe ich gerade gelesen: http://www.morgenpost.de/berlin/polizei…er-zu-Fall.html
Und irgendwie regt mich das auf. Wir haben in Berlin keine generelle Leinenpflicht, aber Radfahren auf dem Gehweg ist verboten. Radfahrer können beim Fahren auf der Straße die Busspur nutzen und fahren dort sicher. Und an im Artikel erwähnter Bülowstraße gibt es eine solche Busspur. Wenn mir einer auf dem Gehweg entgegen geradelt kommt, gehe ich auch nicht mehr an die Seite. Und seit ich weiß, dass Radfahren auf dem Radweg entgegen der Fahrtrichtung 15-30 Euro kosten kann, weiche ich auf dem Rad auch nicht mehr aus, wenn mir einer entgegen brettert. In Berlin ist Radfahren allgemein schon mal ein Abenteuer
Wenn man seinen Hund frei laufen lässt, muss man natürlich auch dafür sorgen, dass er nicht in der Gegend herum tanzt. Was ist aber zum Beispiel, wenn so ein Radfahrer in einen angeleinten Hund fährt, der an einer Flexi rumläuft? Und uns hat auch mal fast eine umgefahren, das ging ganz knapp gut und da hatte ich Othello so kurz, meine Hand war fast am Geschirr. Warum ist man mit dem Hund immer der Dumme und hat dafür zu sorgen, dass er keinen stört, wo doch bei einem Crash mit einem heran rasenden Radfahrer genauso viel passieren kann wie wenn ein Hund jemanden anfällt? - Vor einem Moment
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Hi,
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Naja, in dem Bericht steht ja nichts von Schuld, es ist ja nur der Polizeibericht.
Wenn der Fall vor den Richter käme, mit Anwalt, könnte ich mir schon vorstellen, daß der Radfahrer eine Mitschuld bekommt, weil er da nicht fahren darf.
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Gegenseitige Rücksichtnahme.
Bei und im Park darf man weder Radfahren noch die Hunde frei laufen - dennoch gehe ich aus dem Weg wenn Radfahrer kommen und niemand beschwert sich wenn ich die Hunde laufen lasse.
Was ich nie verstehen werde ist, das man einen Hund an der Straße frei laufen lässt. Zumal die Bülowstraße meist dreispurig ist - dort ist also einiges an Autos unterwegs.Auf der anderen Seite muss der Radfahrer ein gutes Tempo drauf gehabt haben, wenn er beim Bremsen die Kontrolle verliert.
Aber solange man die Situation nicht gesehen hat, kann man eh nur spekulieren
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Ist aber die Frage ob der Radler nicht komplett Schuld bekommt. Er darf ja auf dem Gehweg nicht fahren. Sonst wäre es ein Radweg. Und wenn er schon wo fährt wo er nicht darf, dann muss er seine Geschwindigkeit anpassen. Das hätte ja auch ein kleines Kind sein können und kein Hund. Das Kind hat man ja bekanntlich nie an der Leine. Bin aber kein Rechtsanwalt. Das wäre meine Meinung.
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Es ist nicht so wie man meint das immer der Hund schuld ist.
Ich habe momentan das Problem das mein Hund (Dobi) ein ausgesprochener Verkehsdackel ist.
Das heist das er andere Verkehrsteilnehmer die z.B. bei rot über die Ampel gehn bellend ermahnt. Es ist als wäre er im früheren Leben ein Polizeihund gewesen^^.
Was ich bis jetzt schon erlebt habe ist:
Hund ermahnt Leute die bei rot über die Ampel gehen,
Radfahrer auf dem Gehweg (auf der Strasse fahrende beachtet er nicht),
im Parkverbot Parkende Autos sofern jemand drinsitzt,
wenn auf dem gehweg jemand dem Fußgänger die Vorfahrt nimmt.Klingt unglaublich aber ist wahr.
Allerdings muss ich auch zugeben das er auch Autos anbellt die über die rote Fussgänger Ampel fahren anbellt. Die haben ja eigentlich Grün was der Hund ja aber nicht sehen kann.
Einmal hatte der Hund es geschafft einen auf dem Gehweg fahrenden Radfahrer anzuspringen. Gebissen hatte er aber nicht.Deswegen hab ich aus Angst das ich mal den schaden eines angesprungen Radfahrers auf dem Gehweg zahlen müsste das Internet durchsucht.
Im allgemeinen wird davon ausgegangen, das wenn der Hund angeleint ist der Halter seiner Sicherungspflicht genüge getan hat. Gab es aber im Vorfeld schon beisvorfälle reicht reines anleinen eher nicht mehr aus.
Zudem Handelt der Radfahrer Fahrlässig wenn er auf dem Gehweg fährt. Es wird auch davon ausgegangen das der Mensch damit rechnen muss wenn er sich einem unbekannten Hund nähert das dieser sich bedroht fühlen kann.
Gerade Radfahrer die mit einer solchen Geschwindigkeit herannahen das erst einmal der Mensch selber gucken muss wohin er ausweichen soll, weil er ja nicht weis wohin der Radfahrer ausweichen wird.
Der halter des Hundes wird vermutlich nur eine geringe Teilschuld haben. der Radfahrer die meiste.Ein beispiel von mir:
Uns kam ein Radfahrer auf dem Gehweg entgegen. Es war an einer engstelle wo ich mit dem Hund nicht ausweichen konnte. Ich rief dem Radfahrer entgegen er solle bitte auf der Strasse Fahren. Dieser tat das natürlich nicht und versuchter sich durch zu zwängen obwohl der Hund lautstark protestiert hatte.Vermutlich hätten Gerichte das Radfahren auf dem gehweg gar nicht erwähnt. Allein die Tatsache das der Radfahrer sich trotz des Gebells des Hundes ihm weiter genähert hatte, hätte wohl schon eine entscheidung des gerichts beeinflussen können. Wenn der Hund schon bellt ist auch damit zu rechnen das er sich bedroht fühlt oder auch zubeist. Der Radfahrer handelt fahrlässig ohne Rücksicht auf Eigenschutz. Erst dann wäre wahrscheinlich mit eingeflossen das er sich wiederechtlich auf dem Gehweg befand. Wäre er ja auf der Strasse gefahren wäre er vom angeleinten Hund vermutlich nicht erreichbar gewesen.
Im grunde ist es so das grundsätzlich der halter des Hundes für einen entstandenen Schaden haften muss. Kommt er aber seinen Sicherungpflicheten nach und hat seinen Hund angeleint kann man ihn dafür doch nicht auch noch bestafen.
Das frankfurter Landgericht enschied in diesem Fall so:Hund beist Hund
Einer angeleint der andere nicht.
Der nichtangeleinte Hund trägt die kosten egal ob Anleinpflicht oder nicht.Man kann etliche Beiträge dazu finden wo ein unangeleinter Hund einen Radfahrer zu fall bringt oder beist. Nicht aber wenn der Hund angeleint war. Ich denke das hat schon seinen Hintergrund darin das der angeleinte Hund dabei nicht zwanglüfig schuld ist.
Vergleiche wie es hätte auch ein Kind sein können sind nicht relevant bei einer Entscheidung.
Ach das gibt es noch einen Fall wo ein 10Jähriges Kind zu einem Hund geht und gebissen wurde.
Der Hund war unauffällig. Der Hund fühlte sich durch das Kind bedroht und das Kind hätte wissen müssen das man sich fremden Hunden nicht nähert. Das war das Ergebnis des Revisionurteils.Ich hoffe ich konnte damit helfen.
(Sorry für die klein-großschreibfehler liegt an der Tastatur)
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Zitat
Hund ermahnt Leute die bei rot über die Ampel gehen
Hallo,
ich will nicht klugschei..en ...muss es aber trotzdem tun
Hunde können die Farbe "Rot" nicht sehen.
Zur Situation "angeleinter Hund beißt unangeleinten Hund" hatte ich schon mal einen Thread eröffnet. Ich hatte auch beim Ordnungsamt deswegen angerufen und bekam zur Auskunft. Es würde zwar "im Einzelfall" geprüft (na logisch ...wird ja immer gerne
) aber grundsätzlich ist DER Hund, der einen anderen Hund beschädigt schuld! Wer angeleint ist spielt in der Situation wenn ein Hund einen anderen Hund beißt demnach KEINE Rolle. Da geht es offensichtlich nur darum: "Meine Sache hat deine Sache beschädigt!"
Tschüss und viele Grüße
Ralf -
Wer sagt das Hunde kein rot sehen können?
Das ist soweit ich gehört habe ein Irrglaube. Hunde können farben wohl abgeschwächt wahrnehmen.
Mein vorheiger Dobi hatte rot als seine Lieblingsfarbe. Auch bei einer TV Sendung war mal ein Hund der Plüschtiere auch an der Farbe unterschieden hat. Selbst wenn ein Hund kein rot erkennen könnte und nur schwarz/weis sehen könnte wäre er dennoch in der Lage diese zu unterscheiden. Das können sogar Menschen, so wie in einer wetten das Sendung eindrucksvoll bewiesen wurde.Anscheinend hat das Ordungsamt den Sachverhalt falsch verstanden oder gedeutet.
Ein Hund ist sicherlich auch nicht Grundsätzlich schuld, sonst würden Gerichte nicht andersrum entscheiden.
Was das Ordnungsamt sagt hat nichts zu sagen. Diese Entscheidung liegt letztendlich beim Richter.ZitatHund beißt Hund
Beißen sich Hunde gegenseitig, so kommt die gesetzliche Tierhalter-Haftpflicht (§ 833 BGB) zur
Anwendung. Dies bedeutet im Regelfall, dass der eine Hundehalter für die Verletzung
(Behandlungskosten) am anderen Hund aufkommen muss. War aber der eine Hund angeleint und der
andere Hund nicht, so gilt ein anderer Haftungsverteilungsmaßstab. In diesem Fall trägt der Halter des
nicht angeleinten Hundes die Kosten für die tierärztliche Behandlung des anderen Tieres alleine.
Amtsgericht Frankfurt, Az.: 32 C 4500/94-39Im Normalfall, weil oft kein Ersttäter ermittlet werden kann gilt die 50-50 Regelung. Der eine zahlt die Rechnung des anderen. Wie aber oben aus dem Urteil ersichtlich ist gilt unter Umständen ein anderer Haftungsmaßstab. Das liegt wohl daran das wenn der Hund angeleint gewesen wäre es gar nicht zu dem Vorfall gekommen wäre.
Der Halter musste und muss auch heute noch wenn er den Hund frei laufen lässt immer unter Kontrolle haben. Das heist er muss unter allen Umständen abrufbar sein. Wenn aber Herrchen um die Ecke steht und der Hund nicht sichbar ist, so ist eine abrufbarkeit nicht mehr gegeben weil Herrchen gar nicht wissen kann ob er den Hund abrufen muss oder nicht.Ich hatte meinem Hund beigebracht an jeder Gabelung des weges stehn zu bleiben. So war er immer abrufbar.
Das sollte nun mal ein Beispiel gewesen sein.Ein anderer Fall beschreibt eine Frau die ihren Hund im Wald frei laufen lies. Der Hund war abrufbar aber dieses mal schoß er um die Ecke herum und lief einem angeleinten Red River in die Fänge. der Hund wurde stark verletzt und die Behandlung war teuer. Sie forderte Schadensersatz der Kosten. Sie bekam nichts weil ihr Hund nicht abrufbar war und außer Sichtweite. Sie hatte wohl einen Fehler gemacht obwohl sie sich informiert hatte über Jagtzeiten usw. damit sie ihren Hund ohne Leine laufen lassen kann.
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Es vergeht - gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit - kein Tag, an dem ich mich nicht über Radfahrer aufrege, die - selbstverständlich ohne Licht - auf dem Fußweg fahren. Da RÜBE allerdings immer beleuchtet (blaues Lumivision) unterwegs ist, hat uns das schon vor der ein oder anderen brenzligen Situation bewahrt. Natürlich auch im positiven Sinne, weil die meisten Radler i.d.R. (beispielsweise im Park oder auf dem Weg neben der Hundewiese, wo sie ohne Leine läuft) sie rechtzeitig sehen und langsamer werden und oder drumherum fahren.
Im Grunde ist es ja auch fast wurscht, wer im Recht war/ist. Brettert mir so ein Vollpfosten in die Leine oder gar den Hund, zieht im Zweifel der Hund den Kürzeren.
Ich habe mir zudem angewöhnt, wenn wir ohne Leine unterwegs sind, sie bei einem herannahenden Radfahrer nicht mehr ranzurufen. Stattdessen kommt das Kommando "Warten" und sie bleibt dann stehen, sodass drumherum gefahren werden kann. -
Ja, Hunde können Färben erkennen, aber anders als wir, mit einem verringerten Spektrum:
-> http://www.dailymail.co.uk/sciencetech/ar…lack-white.htmlFür das Erkennen einer Ampelphase ist die Farbe allerdings unerheblich... Wobei ich einem Hund der sich bei Rot bewegenden Objekten oder Personen verbellt eine andere Motivlage als Einhaltung der Verkehrsregeln unterstellen möchte ;-)
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Zitat
Ja, Hunde können Färben erkennen, aber anders als wir, mit einem verringerten Spektrum:
-> http://www.dailymail.co.uk/sciencetech/ar…lack-white.htmlFür das Erkennen einer Ampelphase ist die Farbe allerdings unerheblich... Wobei ich einem Hund der sich bei Rot bewegenden Objekten oder Personen verbellt eine andere Motivlage als Einhaltung der Verkehrsregeln unterstellen möchte ;-)
Bei Farbblindheit ist es ja auch nicht relevant man weis ja was oben und unten ist^^.
Die Motivlage ist mir auch nicht sicher klar. Aber fakt ist eben nun mal das es so scheint als wüsste der Hund wie man sich im Strassenverkehr verhalten müsste(zumindest Teilweise). Gehen die Menschen bei grün los reagiert der Hund auch nicht auf die weise wie wenn rot wäre. Er will dann eher selber loslaufen. Ich hab es ihm aber schon zu ca. 50% abgewöhnen können. Wenn es ja nur die Ampel wäre. Aber er reagiert ja auch bei anderen Ordnungswirdigkeiten anderer Verkehrsteilnehmer.ZitatHHer Dackeline
Wenn ja der Hund nix tut ists ja voll ok. Dann muss man nur drauf achten das der Radfahrer dem Hund ausweichen kann. Perfekt! - Vor einem Moment
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