• Zitat

    Man sollte vielleicht nicht nur die schlechtesten Beispiele anführen.
    Wohnungshunde sind auch nicht alle fett, verzogen und als Kindersatz mißbraucht. ;)


    Nee, wollt ich ja net. Ich kenn auch nen tollen Zwingerhund. Ausreichend Platz, gescheite Hütte drin - und Hundchen steckt selbst nur drin wenn Herrchen ausser Haus ist, sonst hat der nen riesen Hof zur freien Verfügung. Da hat leider die Lebensgefährtin ne Hundehaarallergie und drum darf das Tierlein net ins Haus.

    Aber der Hund an der Ampel.. *seufz*..
    Armer Köter und ich würd gern irgendwas machen. Aber ich hab net mal nen Ansatz :| .
    "Hi, sagen Sie mal..." und weiter?

  • Bei uns in der Nähe lebt ein Schäfi ca. 21 Stunden am Tag im Zwinger. Die restliche Zeit verbringt er bellend und sich nervös im Kreis drehend am Gartenzaun. Find ich auch nicht super, obwohl der Hund nicht non stop im Zwinger ist.

  • Dauerhaft bedeutet für mich, dass der Hund entweder garnicht raus kommt oder nur kurze Zeit am Tag sein Geschäft auf dem Grundstück erledigen darf. Das ist ne absolute Sauerei!

  • Zitat

    Was aber laut Gesetz nicht rechtens wäre ;)

    Das mag ja sein, aber wer überprüft denn so was?
    Wir hatten selbst bei unserem Bauern 2 Schäferhunddamen, die nur einmal am Tag für eine Stunde aus dem Zwinger kamen, damit dieser sauber gemacht werden konnte.
    Die beiden sind dann eine Runde ums Dorf und gingen dann zurück in den Zwinger. Ich muss aber sagen, das sie dennoch sehr ruhige und liebe Mädels waren. Wir hatten uns dann, als wir alt genug waren, den beiden angenommen und sind jeden Tag mit Ihnen mehrmals kleine Runden gegangen und haben sie beschäftigt, sodass sie dann noch ein paar schöne letzte Jahre hatten.

    Wir konnten den Bauern nach dem Tod der beiden Mädels dann davon überzeugen, dass der nächste Hund ein Haus- & Hofhund wurde... Immerhin.

  • http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschhuv/gesamt.pdf

    Zitat: (1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer
    Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder
    zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der
    Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.

    "(3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger
    dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des
    Hundes zu befriedigen."

    "Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf
    Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt,
    die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen."

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