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Hundesteuer Zweithund nicht am Wohnsitz
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Hallo,
mal eine rechtliche Frage zur Hundesteuer.
Ich habe zwei Hunde:
1. hier an meinem gewöhnlichen Wohnsitz gemeldet
2. mein Eigentum, aber im Tierheim an einem anderen Ort.Wo melde ich den zweiten Hund an? Ist das dann mein Zweithund hier am Ort oder ein zweiter "Ersthund" an dem Ort, wo er lebt, ich aber keinen Wohnsitz habe?
(Bitte beantwortet die Frage nach den Fakten. Ich werde mich nicht rechtfertigen über die Umstände hier im Forum.)
Danke Euch -
7. Mai 2011 um 09:19
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Hier ist es so, dass nur die Hunde hier gemeldet werden müssen, die hier auch leben, oder hier länger als glaube ich 4 Wochen zur Pflege sind.
Daher würde ich jetzt sagen, wenn dein zweiter Hunde im Tierheim ist, der dort gemeldet werden müsste und du das dann halt bezahlst als Eigentümer. -
Hundesteuer bezahlt der Halter eines Hundes, ob er auch der Eigentümer ist, das ist egal.
Und Halter eines Hundes ist immer der, der regelmäßigen Umgang mit dem Hund hat, ihn füttert und versorgt, also in dem Fall das TH.
Also muss der Hund dort gemeldet werden und du kannst dem TH dann den Betrag erstatten.LG
das Schnauzermädel -
Ja, ok, dann werde ich mit denen reden......
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