Gibt es andere Regeln für Anlagehund 2
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Gibt es andere Regeln für einen Anlagehund 2.
Ist doch kein großer Unterschied oder?LG
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1. Mai 2011 um 23:20
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Gibt es andere Regeln für Anlagehund 2 - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Je nach Bundesland...

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Wo ist jetzt der Unterschied zwischen 1 und 2 Kategorie?
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Wenn ich mich recht erinnere, sind Kategorie 1 hunde "bei denen Gefährlichkeit angenommen wird", es aber durch Tests wiederlegbar ist - also Leinenpflicht und Maulkorbzwang wird man los, wenn man nen Wesenstest macht
und Kategorie 2 Hunde "bei denen feststeht, dass sie gefährlich sind"
(total bekloppt meiner meinung nach...) und bei denen auch ein Test keine "Vergünstigungen" gibt.Frag doch mal g**gle

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Jetzt bin ich ganz durch einander:-)
Anlagehund 2 wird vermutet das er Gefährlich sei. Ich habe mal gegoogelt -
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Kann auch sein dass es umgekehrt ist
Auswendig weis ichs ja auch nichtSchau doch mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste da steht doch alles... :)
Zumindest in Bayern:
ZitatKategorie 1: Eigenschaft als Kampfhund wird stets vermutet. Einen Hund der Kategorie 1 zu halten ist de facto nahezu unmöglich, da neben Sachkunde und Führungszeugnis auch ein "berechtigtes Interesse" vorhanden sein muss.
Kategorie 2: Möglichkeit zum Beweis der Ungefährlichkeit -
Hier ein link zu den Rasselisten, ganz unten auf der Seite sind noch weitere Links.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste
Kategorie 1 Hunde gelten als "gefährlich" , was nicht widerlegt(Wesenstest) werden kann. Allerdings gibt es da glaube ich je nach Bundesland unterschiedliche Auflagen/Möglichkeiten.
Bei Kategorie 2 Hunden wird die Gefährlichkeit der Rasse vermutet, kann aber widerlegt werden(Wesenstest). Je nach Bundesland gibt es aber auch da unterschiedliche Auflagen/Möglichkeiten. Am besten einfach bei dir im Ortsamt/Rathaus anrufen und gezielt fragen, wie es bei dir im Ort mit der Haltung eines Kategorie 2 Hundes aussieht.*Edit* Laura war schneller!

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