Gibt es andere Regeln für Anlagehund 2

  • Wenn ich mich recht erinnere, sind Kategorie 1 hunde "bei denen Gefährlichkeit angenommen wird", es aber durch Tests wiederlegbar ist - also Leinenpflicht und Maulkorbzwang wird man los, wenn man nen Wesenstest macht


    und Kategorie 2 Hunde "bei denen feststeht, dass sie gefährlich sind" :roll: (total bekloppt meiner meinung nach...) und bei denen auch ein Test keine "Vergünstigungen" gibt.


    Frag doch mal g**gle ;)

  • Kann auch sein dass es umgekehrt ist :???: Auswendig weis ichs ja auch nicht


    Schau doch mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste da steht doch alles... :)


    Zumindest in Bayern:


    Zitat

    Kategorie 1: Eigenschaft als Kampfhund wird stets vermutet. Einen Hund der Kategorie 1 zu halten ist de facto nahezu unmöglich, da neben Sachkunde und Führungszeugnis auch ein "berechtigtes Interesse" vorhanden sein muss.
    Kategorie 2: Möglichkeit zum Beweis der Ungefährlichkeit

  • Hier ein link zu den Rasselisten, ganz unten auf der Seite sind noch weitere Links.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste


    Kategorie 1 Hunde gelten als "gefährlich" , was nicht widerlegt(Wesenstest) werden kann. Allerdings gibt es da glaube ich je nach Bundesland unterschiedliche Auflagen/Möglichkeiten.
    Bei Kategorie 2 Hunden wird die Gefährlichkeit der Rasse vermutet, kann aber widerlegt werden(Wesenstest). Je nach Bundesland gibt es aber auch da unterschiedliche Auflagen/Möglichkeiten. Am besten einfach bei dir im Ortsamt/Rathaus anrufen und gezielt fragen, wie es bei dir im Ort mit der Haltung eines Kategorie 2 Hundes aussieht.


    *Edit* Laura war schneller! :D

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