register bescheinigung

  • habe meine lizzy am 12.7.2010 von einem vdh/kft züchter gekauft.
    ich habe für den hund eine register bescheinigung erhalten, mit dem nachweis von eltern, groß und urgroßeltern. meine frage, für was ist das genau und was ist der unterschied zur ahnentafel.

  • Eine Registerbescheinung gibt es, wenn nicht alle Vorfahren lückenlos über 3 Generationen FCI-Papiere haben. Diese Hunde werden dann ins Register eingetragen. Die Registerbescheinigung entspricht in dem Fall der Ahnentafel.

    Beim KFT kannst du mit diesen Hunden alles machen. Dort gibt es keinerlei Einschränkungen. Sobald ein Hund 3 Generationen FCI-Vorfahren hat, wird er ganz normal ins Zuchtbuch übernommen.

    LG Eva

  • Dann wird dein Hund wahrscheinlich keinen lückenlosen Nachweis von 3 Generationen, die im Zuchtbuch eingetragen sind, vorweisen können. Also irgendein Ahne in jüngerer Zeit hat ebenfalls nur Registerpapiere.
    Generell ist das kein Problem und für deinen Hund musste der Züchter vorher all die Auflagen erfüllen wie bei einem Welpen mit Ahnentafel auch.
    Platt gesagt, vor nicht ewig langer Zeit hatte ein Ahn deines Hundes gar keine oder keine FCI-Papiere.
    Nicht wirklich dramatisch, aber erwähnt werden hätte es schon müssen.

    LG
    das Schnauzermädel

  • Hier mal der genaue Wortlaut aus der ZO des KFTs:

    "In das Register werden Terrier eingetragen,
    a) deren Abstammung in drei anerkannten Zuchtbuch-Generationen nicht lückenlos nachweisbar
    ist;
    b) Terrier mit einer von VDH und FCI nicht anerkannten Ahnentafel, die zur Prüfung ihres
    phänotypischen Erscheinungsbildes einem KfT-Zuchtrichter vorgeführt wurden.
    Für Hunde, die in das Register übernommen werden, sind folgende Daten zu erfassen:
    Rufname, Wurfdatum, Geschlecht, Farbe, Tätowier- oder Chipnummer, Angaben zum Eigentümer.
    Jedes leer bleibende Ahnenfeld wird durch einen Vermerk gekennzeichnet, aus dem hervorgeht,
    dass dieses Tier nicht unter der Zucht- und Wurfkontrolle des VDH/KfT bzw. der FCI
    gezüchtet wurde.
    Die zur Registrierung eingereichte Original-Ahnentafel verbleibt beim Zuchtbuchamt."

    Quelle: http://www.kft-online.de/_data/NEU-KfT-ZO_nach_MV08.pdf

    Bei deinem Hund ist - wie ich oben schrieb- ersteres der Fall.
    LG Eva

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