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  • :D
    Laut der Sicherheitsverordnung der Stadt besteht der Leinenzwang aber nur auf Verkehrsflächen und in Anlagen.
    Das kann man ja nun locker umgehen.

    Und zur Befreiung reicht ja nun aus, was ein 20/40er-Halter eh vorlegen muss. Blöd nur für Kleinhundehalter, die müssten das dann ja extra machen.

    Nur Verkehrsflächen und Anlagen..., da leint man ja eher selten ab.

    LG
    das Schnauzermädel

  • Zitat

    :D
    Laut der Sicherheitsverordnung der Stadt besteht der Leinenzwang aber nur auf Verkehrsflächen und in Anlagen.

    Das war ja klar, denn da gilt es auch trotz der Leinenbefreiung.
    Aber ohne Leinenbefreiung gilt die Anleinpflich ja laut diesem komischen Schreiben überall...

  • Zitat

    Lt. Sicherheitsverordnung lässt sich aber genau da außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile aufheben.
    http://www2.versmold.de/bindata_downlo…und_Ordnung.pdf

    LG
    das Schnauzermädel

    Danke! Aber ist die Leinenbefreiung dann nicht sinnlos??

    Denn

    Zitat

    Die Befreiung der Anleinpflicht gilt nich:

    - innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile
    - in Bereichen mit typischerweise erhöhtem Publikumsverkehr (...)
    - in festgesetzten Naturschutzgebieten (...)
    - im Wal außerhalb von Wegen
    - auf Straßen mit mehr als mäßigem Verkehr

    ich habs nicht so mit Paragraphen... :ops:

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