Sachkundeprüfung nach §11

  • Ihr braucht den Sachkundenachweis bei Filmaufnahmen erst wenn es sich nicht um eine Gefälligkeit handelt die mit einer Aufwandsentschädigung "bezahlt" wird sprich wenn das ganze gewerblich läuft und einen "nicht unerheblichen Teil zum Lebensunterhalt" beiträgt
    Ausser bei Wildtieren aber das fällt hier ja flach *denks*

    Der HUndeführer muss allerdings nicht unbbedingt dann den Schein haben ( wenns z.B. über eine Filmtierschule vermittelt wurde) sondedrn es muss dauerhaft eine Sachkundige Person vor Ort sein

    Eigene Gesetzestexte gibt es nicht es wird oft das Ausstellungswesen als Vorlage genommen, daran orientiert man sich

    Wäre super wenn Du mal näher beschreiben könntest um was für Events es sich handelt

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