Sie bekommen eine Anzeige (durch das Ordnungsamt) wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit!! Juhu!! Ich hatte es gehofft aber jetzt haben wir die Mitteilung vom Amt bekommen. Ein Bullterrier darf nie ohne Aufsicht seines Halters sein!! Der Staatsanwalt sieht das auch so. Wenn der Halter den Hund nicht beaufsichtigen kann muss er ihn in einer genehmigten Einrichtung unterbringen. Vom Gesetz her darf sich das Tier nie außerhalb deines Einflussgebietes aufhalten. Hat es sich in diesem Fall aber schon. Es ist sogar eine Bewährungsstrafe drin. Hoffentlich zieht der Staatsanwalt das auch durch! Man hat mir schon mitgeteilt das ich vermutlich eine Aussage machen muss da der Chip ja noch im Datensatz mit meiner Adresse hinterlegt ist. Das ist aber wohl kein Problem da der Vertrag ja besagt das wir den Hund an die neuen Halter übergeben haben. Da bin ich aber froh, hätte noch gefehlt das ich wegen denen noch Ärger am Hals habe.