Hundewiese - Pflicht?

  • Ich weiß nicht, ob das schon mal besprochen wurde, aber hat eine Gemeinde/Stadt sie Pflicht eine Hundewiese zu stellen? Bzw. in welchen Fällen haben sie die Pflicht oder gibt es so was nicht?


    LG

  • also bei uns ist auf öffentl. Straßen Leinenpflicht...im Wald meines Erachtens nach nicht (?! - Sachsen)....aber auf Privatwegen und Privatgrundstücken ist es natürl. von den Besitzern aus verboten...


    halt ein schwieriges Thema glaub ich...


    LG

  • Ich nehme mal NRW, in Sachen kenne ich mich nicht aus.
    Größere Hunde müssen hier innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile angeleint sein, dann haben die Städte eigene Verordnungen, die sich meist auf Parks und Innenstadbereiche, U-Bahn-Zugänge und Volksfeste beziehen.
    Also können bei uns kleine Hunde in vielen Gemeinden in Vorstadtsiedlungen eh frei laufen.
    Größere Hunde dürfen außerhalb von Siedlungen, in NRW im Wald auf den Wegen und wenn man Glück hat auch in manch Grünanlage, wenn die denn nicht als Grünanalge sondern als Forst gilt.


    Das eigene Ordnungsamt und das Forstamt können einem für seinen Wohnbereich meist gut Auskunft geben.
    Nur wenn im gesamten Stadtgebiet immer und überall Leinenzwang herrscht, dann kann man etwas dagegen tun. Aber da die ganzen Urteile eher als Einzelfallentscheidung zu sehen sind, wird es auf eine Klage hinauslaufen.


    LG
    das Schnauzermädel

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