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Hund zu Besuch - rechtliche Aspekte?
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Huhu zusammen,
ich stehe nun vor der Entscheidung, für 1-2 Wochen einen etwa 6 Monate alten Hund aufzunehmen.
Wie schaut es dort rechtlich aus?
Der Hund ist in Frankfurt (Hessen) gemeldet, schaut Kampfhundähnlich aus, hat aber dort eine Negativbescheinungung ausgestellt bekommen, dass es sich nicht um einen Kampfhund handelt.Muss ich in NRW hier bei mir irgendwas beweisen oder gilt die Bescheinigung auch hier?
Bis 4 Wochen gilt nen Hund zu Besuch und man braucht keine Erlaubnis der Vermieter oder?Gibt es sonst was, was zu beachten ist?
Fragende Grüße
Manu -
5. Juni 2010 um 15:29
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DAS interessiert mich auch mal, eher allgemein wie's mit besuchshunden aussieht usw.

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Wenn es kein Listenhund ist, gibt es nichts weiter zu beachten. Wenn er haftpflichversichert ist auch wenn die Nichthalter ihn führen, wüßte ich nichts weiteres. -
Zitat
Wenn es kein Listenhund ist, gibt es nichts weiter zu beachten. Wenn er haftpflichversichert ist auch wenn die Nichthalter ihn führen, wüßte ich nichts weiteres.doch, z.b. sowas:
ZitatBis 4 Wochen gilt nen Hund zu Besuch und man braucht keine Erlaubnis der Vermieter oder?
wie lange darf denn allgemein ein hund "zu besuch" sein?!

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