Hallo ich hab mal eine Frage an euch

  • Also ich möchte mir einen 2.Hund hollen und war mir heute eine Labrador-Mastiff mix Hündin ansehen die mir auch gut gefällt.
    Jetzt zu meiner Frage die Mastiffs gehöhren ja zu den Listenhunden jetzt möchte ich gerne wissen ob jemand weiss wie das in Sachsen Anhalt ist.

    Brauche ich hier eine Haltergenemigung für diesen Hund ich hab dazu keine Auskunft im Internet gefunden und unser Orts ansäsiges Tierheim meinte ich bräuchte se nicht kann mir da vieleicht jemand von euch weiter helfen ?

    Danke für eure Antworten.

    Ps ich hoffe ich hab das jetzt in die richtige Foren gesetzt wen nicht bitte entschuldigt ich bin noch neu hier.

  • Zitat

    Wen ich den Text also richtig verstehe heisst das das ich keine Haltergenehmigung brauche .

    Genau.....Du gehst einfach nur zu einer dieser drei Stellen....

    Die Anmeldung der Aufnahme einer Hundehaltung nimmt entgegen:

    * Ordnungsamt ,Am Stadion 5 in 06126 Halle, Frau Weniger, Zimmer 855
    * Amt für Finanzservice, Ressort Steuern, Schimmelstraße 7 in 06108 Halle, Frau Dorn, Zimmer 102
    * Amt für Bürgerservice, alle Bürgerservicestellen der Stadt Halle

    und meldest den Hund steuerlich an....fertig.

    Und dies hier musste dabei vorweisen/mitfuehren...

    * Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
    * Rassezugehörigkeit des Hundes/ Nachweis über Kreuzungen
    * Name und Anschrift des Halters
    * Nachweis über die Kennzeichnung des Tieres mit einem Transponder und Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung ( Deckung mindestens eine Million Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden) für Hunde, die nach dem 28.02.2009 geboren worden sind und gefährliche Hunde, die unter das Gefahrhundegesetz fallen.

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