Kastrationsauflage rechtlich bindend?
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ich habe mich letztens auch diesbezüglich informiert und musste leider feststellen, dass das scheinbar je nach auslegungssache eine rechtliche grauzone ist.
sprich: eine instanz gibt einem solchen vertrag recht aufgrund diverser gründe (z.b. eben keine weitere vermehrung z.t. nicht zuchtfähiger hunde o.ä.) und eine andere instanz erklärt eine solche klausel für nichtig (z.b. aufgrund des tierschutzgesetzes)
mir persönlich als käufer wäre das zu wage, da man im ernstfall nicht weis, wie letztendlich argumentiert wird und nachher einen jahrelangen rechtsstreit zu haben, den man womöglich verliert und auf den kosten sitzen bleibt finde ich keine prickelnde vorstellung... da würde ich entweder einen solchen vertrag akzeptieren und mich an die festgesetzte klausel halten (die man mit unterschrift nämlich akzeptiert! allein deswegen argumentiert manch eine instanz zur einhaltung, denn es war im gegenseitigem einverständnis!) oder eben von vorn herein den vertrag ablehnen, was ja letztendlich jedem selbst überlassen bleibt. -
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Zitat
da würde ich entweder einen solchen vertrag akzeptieren und mich an die festgesetzte klausel halten
Das ist schon richtig und genau deswegen würde ich einen solchen Vertrag auch nie unterschreiben.
Allerdings sind sich viele Hundehalter bei Unterzeichnung des Vertrags der Tragweite des Punktes der Kastrationsverpflichtung nicht bewusst und dann ist es völlig richtig, dass sie von diesem Punkt Abstand nehmen, denn es geht um den Schutz des Hundes und der sollte doch immer Vorrang vor evtl. vertraglichen Verpflichtungen haben, oder nicht?
Wenn es für den Besitzer des Hundes keinen Grund zur Kastration gibt, dann versößt eine Kastration in jedem Fall gegen das TschG.
Welche anderslautenden Urteile sind dir denn da bekannt? -
Meine Hündin ist "vertragswidrig" bis heute unkastriert. Wärend der Läufigkeit/Stehtage lasse ich sie draußen keine Sekunde aus den Augen oder von der Leine & im absolut unwahrscheinlichen Falle einer Trächtigkeit würde ich sie die Welpen nicht austragen lassen. Wie will man mir da mit "zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung" kommen, wenn ich auch ohne Kastra alles dafür tue, daß sich meine Hündin nicht fortpflanzt? Weder unkontrolliert, noch kontrolliert!
Ich habe das auch vorher so mit meiner Orga besprochen. Sie wollten die Klausel trotzdem im Vertrag, fanden das so aber in meinem Fall in Ordnung & sie haben mir die Kleine ja trotzdem anvertraut. Einen Hunde-"Mietvertrag" würde ich allerdings unter keinen Umständen unterschreiben!
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