Wolfskralle mit Gummi entfernen???
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mein Süßer hat am linken Hinterbein auch eine lose Wolfskralle. Da das Entfernen ja nicht ohne Weiteres erlaubt ist, klebe ich sie an, wenn wir z.B. im Wald unterwegs sind .Das Entfernen von losen Wolfkrallen, die also nicht mittels Knochen "befestigt" sind, ist durchaus erlaubt, da es ein gesundheitliches Risiko ist, dass diese Kralle abreißen und der Hund im worstcase daran verbluten kann.
Zitat
Nehmen die dann ebenfalls die komplette Kralle dazu ins Maul und kauen die ganze Zeit auf der "losen" Haut zwischen der Kralle und dem Bein rum? Manchmal reisst er dann auch noch dran...Das hat unser Kaukase auch öfter gemacht. Er hatte eine einfache und eine doppelte Wolfskralle, wobei an letzerer eine Kralle lose war. Ich fand es auch immer sehr ...
, wenn er mit seinem Riesenmaul an seinen Krallen rumfummelte.
Bei unserem Kaukase wurde später die lose Wolfskralle entfernt. Denn wir haben von zwei Züchtern "Horrorgeschichten" über abgerissene Wolfkrallen gehört, die wir uns und ihm ersparen wollten.
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Das Entfernen von losen Wolfkrallen, die also nicht mittels Knochen "befestigt" sind, ist durchaus erlaubt, da es ein gesundheitliches Risiko ist, dass diese Kralle abreißen und der Hund im worstcase daran verbluten kann.
Ach
Mein Tierarzt sagte, dass es nicht erlaubt sei.
Ist aber wirklich lose, ohne knöcherne Verbindung -
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Mein Tierarzt sagte, dass es nicht erlaubt sei.Hat er Dir auch begründet, warum nicht?
Laut Tierschutzgesetz wäre es durchaus erlaubt:
Code§ 6 (1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn 1. der Eingriff im Einzelfall a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist
Allerdings kann jeder TA dieses Gesetz durchaus anders auslegen, ob die Entfernung einer losen Wolfskralle eine tierärztliche Indikation in Hinblick auf das gesundheitliche Risiko, dass die Kralle abreißt, darstellt.
Wo ich gerade das Tierschutzgesetz lese, hier eine eindeutige Bestimmung zu der Ausgangsfrage bzgl. elastischer Ringe:
Zitat§ 6
(2) Verboten ist, beim Amputieren oder Kastrieren elastische Ringe zu verwenden;außer bei Nutzgeflügel oder sehr jungen Kälbern.
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Zitat
@kyuketsuki: Das sind keine Wolfskrallen. Das vorne sind die Daumenkrallen. Die Wolfskrallen sind hinten...
das ist mir schon klar, aber es sollte zeigen was mit "tapen" gemeint ist
Zitat@kyuketsuki: Danke für das Bild, hab schon verstanden wie's gemeint ist...
Das mit dem tapen ist schonmal eine gute Möglichkeit, wenn ich weiß, dass es mal wieder etwas wilder und länger draussen wird... offtopic: Machst du Windhundsport, also auch manchmal Rennen und so?jupp, yamiq soll eigentlich dieses jahr die rennlizenz machen (damit kann er dann an den "offiziellen" rennen teilnehmen, bisher darf er nur "training" auf der bahn laufen, also nicht bei richtigen rennen) und morpheus gerne auch, aber der ist erst bald 8 monate, da haben wir noch zeit und ob er im endeffekt wirklich läuft ist ja auch noch die frage, nicht jeder hund läuft auf der rennbahn, genau genommen sind es recht wenige.
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Hi,
ZitatWolfskrallen haben ja eine mehr oder weniger ausgeprägte knöcherne Verbindung, mit Abbinden geht das bestimmt nicht.
Die knöcherne Verbindung ist nicht immer vorhanden.
Es gibt eben knöchern verbundene und bindegewebig/häutig verbundene Wolfskrallen.Die Amputation ist erlaubt, wenn eine medizinische Indikation vorliegt, also ein hohes Verletzungsrisiko besteht. Ein Abreißen der Wolfskralle kann auch tatsächlich gefährlich sein und sogar zum Verbluten des Hundes führen, ich halte eine Amputation also in bestimmten Fällen schon für gerechtfertigt.
lg,
SuB -
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