Hund bei Hitze im Auto - wie kann geholfen werden/was ist erlaubt?

Wie 20 °C Außentemperatur zur tödlichen Gefahr werden

Ein in der Sonne abgestelltes Auto heizt sich im Inneren schnell auf: Bei einer Außentemperatur von 20 °C kann die Innentemperatur innerhalb einer halben Stunde auf 36 °C, innerhalb einer Stunde sogar auf 46 °C steigen. Beträgt die Außentemperatur 24 °C, sind innerhalb zehn Minuten schon 31 °C möglich und innerhalb der folgenden 50 Minuten 50 °C. Oft geschieht es sogar schneller, da das Auto vor dem Abstellen bereits aufgeheizt ist.


Es hilft keineswegs, die Fenster etwas geöffnet zu lassen. Ebenso ist ein Schattenplatz nicht sicher, denn trotzdem steigen die Innentemperaturen und, da die Sonne wandert, kann das Fahrzeug nur wenige Minuten später völlig ungeschützt sein. Selbst ein bewölkter Himmel ist keine Garantie, dass es im Inneren nicht aufheizt, denn die Sonne strahlt auch durch eine Wolkenschicht Wärme ab. Für Hunde kann das Auto durch höhere Temperaturen zur tödlichen Falle werden.

Was richten die hohen Temperaturen beim Hund an?

Hunde müssen ihre Körpertemperatur überwiegend über die Atmung regulieren und hecheln aus diesem Grund. Das verbraucht Energie und wenn die Temperaturregulierung nicht gelingt, erleidet der Hund einen Hitzschlag. Je nach Alter und Konstitution können 40 °C schon lebensgefährlich werden. Das gilt umso mehr, je länger der Hund dem ausgesetzt ist. Er leidet unter dem Flüssigkeitsverlust und der Anstrengung, die Körpertemperatur zu senken. Das führt zu körperlichem und psychischem Stress. Letztendlich kann das Herz-Kreislauf-System kollabieren und der Hund versterben.

Sichtung eines im Auto eingesperrten Hundes

Nicht jeder Hund, der kurz im Auto zurückgelassen wird, ist ein Notfall - auch nicht, wenn er hechelt: Bei sommerlichen Temperaturen ist das normal. Beobachten Sie den Hund daher zunächst. Wirkt er apathisch, speichelt er, würgt er eventuell, zittert er, welchen Gesamteindruck macht er?


Steht das Fahrzeug vor einem Geschäft, einer Arztpraxis oder einer anderen Anlaufstelle, können Sie versuchen, den Halter ausrufen zu lassen beziehungsweise ausfindig zu machen. Unabhängig davon ist es immer sinnvoll, den Vorfall zu dokumentieren und wenn möglich andere Passanten darauf aufmerksam zu machen. Diese können behilflich sein, sie Situation zu beurteilen und gegebenenfalls als Zeugen dienen. Zur Dokumentation können Sie sich Notizen machen oder das Nummernschild, den Fahrzeugtyp und die Farbe sowie den Stellplatz und den Hund im Inneren zu fotografieren. Notieren Sie bestenfalls auch Datum und Uhrzeit sowie die Außentemperatur. Ebenso ist es sinnvoll, wenn eine Person zur weiteren Beobachtung am Auto bleibt, während eine andere versucht, den Halter aufzufinden.


Bewerten Sie die Lage als ernst und/oder der Halter ist nicht auffindbar, rufen Sie die 110 oder die 112 an. Schildern Sie die Lage. Ist der Zustand des Hundes augenscheinlich bedenklich und scheint die Wartezeit bis zum Eintreffen der Rettungskräfte zu lang, bekommen Sie unter Umständen direkt telefonisch die Erlaubnis, einzugreifen. Andernfalls warten Sie auf die Rettungskräfte.


Verschlechtert sich der Zustand des Hundes währenddessen oder wird er gar ohnmächtig, ist schnelles Handeln angesagt. Prüfen Sie zunächst, ob alle Autotüren verschlossen sind oder ob Sie durch den Spalt einer leicht geöffneten Scheibe greifen können, um diese weiter zu öffnen oder eine Tür zu entriegeln. Können sich auf anderem Weg keinen Zutritt verschaffen, um dem Hund zu helfen, bleibt nur, eine Scheibe einzuschlagen.


Dies ist zwar Sachbeschädigung und der Fahrzeug- und Hundehalter kann sie zur Anzeige bringen, der Sachbeschädigung stehen jedoch andere Gesetze gegenüber, die Sie vor einer Strafe schützen. Muss eine Autoscheibe eingeschlagen werden, um den Hund zu befreien, wählen Sie eine Seitenscheibe statt der Front- oder Heckscheibe, da bei diesen die Schadenshöhe geringer ist. Sie wählen somit den Weg des geringsten Übels.


Wiederum ist es im Zweifel hilfreich, wenn andere Personen als Zeugen zur Verfügung stehen, sie die Lage ebenfalls als dramatisch einschätzen und das Vorgehen dokumentiert werden kann. Sind Sie alleine, bleiben Sie besonnen: Handeln Sie nicht übereilt, aber zögern Sie nicht, wenn es offensichtlich ist, dass es dem Hund schlecht geht.

Die Gesetzeslage

Laut § 18 des Tierschutzgesetzes ist es Tierquälerei, seinem Hund fahrlässig oder vorsätzlich und ohne triftigen Grund Leiden und Qualen auszusetzen oder Schaden zuzufügen. Ein triftiger Grund wäre beispielsweise Notwehr, um sich oder andere vor einem aggressiven Hund zu schützen. Wer seinen Hund im Fahrzeug zurücklässt und ihn dadurch einer Gefahr aussetzt, der Hund Qualen oder einen Hitzschlag erleidet, muss mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.


Das Einschlagen einer Scheibe fällt unter § 303 des Strafgesetzbuches und ist eine Sachbeschädigung. Allerdings regelt § 34 StGB die Rechtfertigung im Notfall: Besteht eine nicht abwendbare Gefahr, auch das Eigentum oder ein anderes Rechtsgut betreffend, und das ist der Hund, dürfen Sie diese abwenden. Das tun Sie, indem Sie zunächst die Polizei oder Feuerwehr kontaktieren sowie im Ernstfall prüfen, ob Sie sich anderweitig Zugang verschaffen können und den Hund schließlich durch das Einschlagen der Scheibe aus seiner Notlage befreien.


Sollte der Halter tatsächlich später Anzeige erstatten, haben Sie durch Ihre Dokumentationen und gegebenenfalls die Aussagen anderer Passanten sowie im weiteren Verlauf die Protokollierung des Vorfalls durch die noch eintreffenden Rettungskräfte rechtfertigendes Material, um sich zu entlasten. Es gibt inzwischen zahlreiche Gerichtsurteile, die den obigen gerechtfertigten Notstand anerkannt haben. Die Fahrzeug- und Hundehalter mussten einerseits den entstandenen Sachschaden selbst regulieren und wurden andererseits nach § 18 TierSchG verurteilt. Auch mussten bereits Tierhalter die Kosten für den Rettungseinsatz tragen, da sie den Schaden ursächlich selbst herbeigeführt haben.

Hilfe für den Hund

Haben Sie den Hund aus dem Fahrzeug befreit, bringen Sie ihn umgehend in den Schatten. Auch jetzt ist die Anwesenheit anderer Passanten hilfreich, denn der Hund benötigt Wasser. Ist er noch in der Lage zu trinken, geben Sie ihm etwas Wasser, aber nicht zu viel auf einmal. Kann er nicht eigenständig trinken, träufeln Sie ihm etwas auf die Zunge. Hat er bereits das Bewusstsein verloren oder ist kurz davor, kontaktieren Sie die Tierrettung oder den tierärztlichen Notdienst. Das kann auch sinnvoll sein, wenn der Hund bisher "nur" stark überhitzt ist, denn ein Fachmann kann Sie telefonisch anleiten und sich durch gezielte Fragen einen ungefähren Eindruck vom Zustand des Tieres verschaffen.


Ein stark geschwächtes oder bewusstloses Tier sollte sofort auf die Seite gelegt werden. Zum Herunterkühlen der Körpertemperatur hilft wiederum Wasser: Benetzen Sie die Pfoten zuerst etwas und anschließend die Beine aufwärts. Das Abkühlen darf nicht zu schnell und keinesfalls vom Kopf, Oberkörper oder Bauch ausgehend erfolgen, da auch das den Organismus überfordern würde. Ist kein Wasser verfügbar, bleibt nur, dem Hund beruhigend zuzureden, bis Hilfe vor Ort ist.


Unabhängig davon, ob Sie eigenständig tätig werden, gilt: Warten Sie in jedem Fall das Eintreffen der Rettungskräfte ab.


Quelle: Nicole (Autorin & Online-Journalistin)


Jede Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung und Wieder- bzw. Weitergabe der Inhalte ist ohne schriftliche Genehmigung der InterDogs UG ausdrücklich untersagt.



Bild: Adobe Stock © Karen Roach