Hätte da die Züchterin als Erstbesitzerin von der TÄ eingetragen werden müssen?
Ja, hätte sie müssen, denn lt. Tierärztekammer darf der EU-Heimtierausweis nicht blanko abgegeben werden.
Das weiß ich ziemlich sicher, weil mein Tierarzt aktives Mitglied in der Tierärztekammer ist.