... weil hier ja öfter mal über die Wirksamkeit von Klauseln zwischen Züchtern und Hundekäufern spekuliert wird, mal ein Link zu einem ganz interessanten Landgerichturteil:
Hundekauf: Haftet der Züchter für die Folgen eines Gendefekts? | Smartlaw-Rechtsnews
Was jedem Juristen sein täglich Brot ist, wird hier auch noch einmal betont: Gewährleistungsausschlüsse bzgl der Kaufsache sind in Kaufverträgen zwischen Verbrauchern (Hundekäufer) und Unternehmern (gewerblicher Züchter) schlichtweg unwirksam. Die Krankheit eines Hundes stellt einen Sachmangel iSv § 434 BGB dar. Dass hier nur um 50% gemindert werden durfte find ich bisschen wenig, aber ok.
Bzgl der Tierarztkosten trifft die Züchterin aber kein Verschulden, weil sie den Gen-Defekt nicht kannte und auch nicht kennen musste, da weder Eltern- noch Geschwistertiere einen solchen aufweisen. Zwar hat die Züchterin die Mutterhündin zu früh und zu oft decken lassen, allerdings führt dies nicht zu einem Gen-Defekt.