Guten Tag,
ein total tolles Forum hier, wie ich querlesen konnte. Ich habe mal eine Frage, wenn man den Steuerbescheid bekommt und darauf so wie auf den Begleitschreiben kein einziger Hinweis auf die Frist steht ("Zahlbar innerhalb von XX Tagen nach Zugang oder Erhebung"), welche gesetzliche Frist gilt dann - oder im Zweifel gar keine? Und darf ich die Hundesteuer auch bar bezahlen? Oder kann mir das verwehrt werden - und somit auch die Zahlungswilligkeit?
Vielen Dank, freue mich auf kompetente Antworten.