"reserviert", rechtliche Konsequenz

  • Rico27, solltest du einen Richter kennen, wie du ja hier behauptest, dann wird der sich hüten einen Fall zu bearbeiten, an dem du beteiligt bist.
    Das nur mal so als Hinweis. Befangenheit sag ich da nur. Das wird er selbst schon bewerkstelligen, dass der Fall bei einem Kollegen aufn Tisch kommt. Meisten gibt es nämlich mehr als einen Zivielrichter an Amtsgerichten.
    Ich verstehe auch gar nicht mit was du dich hier brüsten willst, oder was du eigentlich mit diesem Thema bezweckst. Klare Antworten kann dir nur ein Jurist geben, und kein Hundeforum.
    Und dein juristisches Wissen ist auch mehr als Laienhaft, zumindest nach dem zu urteilen, was du hier schreibst.
    Hättest du ein bissl mehr Ahnung von der Materie, dann wüsstest du, dass Richter angehalten sind Einzelfallentscheidungen zu treffen. Da kann man den einen Fall X zu 99,9 % nicht mit einem anderen vergleichen. Das hat ganz am Anfang AnnaAimee auch schon angedeutet, was du nicht verstanden hast.


    Ach und nochwas, Hundefälle wie die, welchen du heranführen willst, also mit reservieren und der rechtlichen Grundlage bei Nichterfüllung der Zusagen landen sehr selten vor Gericht. Und warum? Weil die juristische Grundlage für eine Klage meist zu dünn ist, und sich viele Leute eben zwei mal überlegen, ob sie am Ende auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben, falls man die Klage verliert.
    Und wenn doch mal ein solcher Fall vor Gericht landet, dann läuft es meistens auf einen Vergleich hinaus.
    Das weiß ich im Übrigen aus erster richterlicher Hand, und ist kein Hörensagen oder rumspekulieren.
    Und jetzt bin ich dann auch mal hier :flucht:

  • Na na, so meinte ich das nicht. Man kann den Richter nach seiner 7 Verhandlung und einigen Gesprächen mit Anwälten schon einschätzen. Befreundet ist man deswegen nicht.


    Hätte ich einen konkreten Fall, hätte ich ihn nicht hier geschildert. Hätte ich eine Antwort von Juristen gewollt, hätte ich meine Wünsche konkretisiert und bestimmt nicht im Hundeforum verfasst. Ich habe mich für eure Antworten interessiert. Antworten von Hundemenschen, die mit einer Reservierung konfrontiert waren oder sie zumindest kennen. Abstrakt und zusammenhangslos. Wie Brainstorming.

  • Nichts wirklich sinnvolles mehr. Die Antworten zu meiner Eingangsfrage sind super und ich bin mehr als zufrieden. Wäre gut, wenn AnnaAimee Licht ins Dunkel bringt, was dieses Grundgesetz betrifft. Dann wäre ich hier fertig.

    Brauchst nicht warten, von mir kommt nichts mehr!

  • Weil du die Lösung deiner Aussage selbst nicht kennst. :muede: Aber Gesetze in das Thema werfen, um die anderen zu verwirren und Wissen vorzuheucheln. Sehr freundlich.

  • Keiner der Verträge bedarf unbedingt der Schriftform und einer Unterschrift.
    Das hängt nicht mit der Ware oder Dienstleistung zusammen, sondern einzig und allein mit der Frage als wie vertrauenswürdig man seinen Geschäftspartner einschätzt, ob man auf Handschlag vertraut oder einen schriftlichen Vertrag macht.


    Sicherer bei Problemen ist natürlich immer die (ausführliche) Schriftform

    Wenn man rechtliche Konsequenzen ziehen muss, dann hilft Vertrauen nicht. Ohne Unterschrift hätte man dann Pech. Um die rechtliche Seite geht es, wo Vertrauen keine rechtliche Handhabe bedeutet.

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