Rico27, solltest du einen Richter kennen, wie du ja hier behauptest, dann wird der sich hüten einen Fall zu bearbeiten, an dem du beteiligt bist.
Das nur mal so als Hinweis. Befangenheit sag ich da nur. Das wird er selbst schon bewerkstelligen, dass der Fall bei einem Kollegen aufn Tisch kommt. Meisten gibt es nämlich mehr als einen Zivielrichter an Amtsgerichten.
Ich verstehe auch gar nicht mit was du dich hier brüsten willst, oder was du eigentlich mit diesem Thema bezweckst. Klare Antworten kann dir nur ein Jurist geben, und kein Hundeforum.
Und dein juristisches Wissen ist auch mehr als Laienhaft, zumindest nach dem zu urteilen, was du hier schreibst.
Hättest du ein bissl mehr Ahnung von der Materie, dann wüsstest du, dass Richter angehalten sind Einzelfallentscheidungen zu treffen. Da kann man den einen Fall X zu 99,9 % nicht mit einem anderen vergleichen. Das hat ganz am Anfang AnnaAimee auch schon angedeutet, was du nicht verstanden hast.
Ach und nochwas, Hundefälle wie die, welchen du heranführen willst, also mit reservieren und der rechtlichen Grundlage bei Nichterfüllung der Zusagen landen sehr selten vor Gericht. Und warum? Weil die juristische Grundlage für eine Klage meist zu dünn ist, und sich viele Leute eben zwei mal überlegen, ob sie am Ende auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben, falls man die Klage verliert.
Und wenn doch mal ein solcher Fall vor Gericht landet, dann läuft es meistens auf einen Vergleich hinaus.
Das weiß ich im Übrigen aus erster richterlicher Hand, und ist kein Hörensagen oder rumspekulieren.
Und jetzt bin ich dann auch mal hier