Beiträge von peikko

    Nachdem die letzten Tage keine Bluttropfen mehr zu sehen waren, gabs heute nen Gastritisschub. Zum Glück konnten wir das Ganze mit Omeprazol auffangen, wie es aussieht. Na halbe Stunde nach der Gabe ist er endlich zur Ruhe gekommen und schläft.

    Diesmal ist für mich keine offensichtliche Ursache zu erkennen. Vielleicht spielen die Hormone eine größere Rolle als bisher angenommen? Ich weiss nur eins... es ist zermürbend und ich werde das mal mit meinem Tierarzt diskutieren, wenn er zurück ist.

    Warum sollten Hersteller diesen Weg einschlagen, wenn es ihnen (zumindest bisher) gar nix bringt? Z.B. hat mein Pferd eine immer wiederkehrende Augenerkrankung, die Medikamente die ich vom Tierarzt bekomme sind immer aus der Humanmedizin, helfen wohl am Besten :ka:, wenn ich also mal Nachschub brauche muss ich dann extra den TA fragen? Brauch ich ein Rezept? Oder reicht das, dass der TA mal irgendwann gesagt hat, dass ich das dafür nehmen kann? Also ist schon klar, ich kann mir das auch einfach so in der Apotheke holen, aber rein rechtlich würd das ja nicht richtig sein oder?

    Und das ist doch eben auch schon wieder Quatsch, dass man verbietet Medikamente aus der Humanmedizin am Tier zu verwenden, obwohl keiner kontrollieren kann, dass man das macht. Das ist so wie dem 1,5 Stunden Gassi gehen am Tag. Schlecht gemachter Tierschutz, anstatt mal an die wichtigen Baustellen zu gehen, die wir ja zu genüge haben.

    Ich glaube der ursprüngliche Sinn war eigentlich, die Anwendung von Medikamenten in der Nutztiermedizin besser zu kontrollieren. Um Tierschutz geht es da aber nicht.

    Zitat

    (2) Tierhalterinnen und Tierhalter sowie andere Personen, die nicht Tierärztinnen oder Tierärzte sind, dürfen verschreibungspflichtige Tierarzneimittel und veterinärmedizintechni-sche Produkte sowie Arzneimittel nach § 2 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes bei Tieren nur anwenden, soweit

    1. diese von einer Tierärztin oder einem Tierarzt verschrieben oder abgegeben worden sind, bei der oder dem sich die Tiere in Behandlung befinden, und

    2. eine tierärztliche Behandlungsanweisung für den betreffenden Fall ausgehändigt wurde.

    (3) Tierhalterinnen und Tierhalter sowie andere Personen, die nicht Tierärztinnen oder Tierärzte sind, dürfen andere als in Absatz 2 genannte von einer Tierärztin oder einem Tierarzt verschriebene oder erworbene Tierarzneimittel oder veterinärmedizintechnische Produkte nur nach einer tierärztlichen Behandlungsanweisung für den betreffenden Fall an-wenden.

    Ich zitiere mich mal selbst. Unterster Absatz.

    Zitat

    (2) Tierhalterinnen und Tierhalter sowie andere Personen, die nicht Tierärztinnen oder Tierärzte sind, dürfen verschreibungspflichtige Tierarzneimittel und veterinärmedizintechni-sche Produkte sowie Arzneimittel nach § 2 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes bei Tieren nur anwenden, soweit

    1. diese von einer Tierärztin oder einem Tierarzt verschrieben oder abgegeben worden sind, bei der oder dem sich die Tiere in Behandlung befinden, und

    2. eine tierärztliche Behandlungsanweisung für den betreffenden Fall ausgehändigt wurde.

    (3) Tierhalterinnen und Tierhalter sowie andere Personen, die nicht Tierärztinnen oder Tierärzte sind, dürfen andere als in Absatz 2 genannte von einer Tierärztin oder einem Tierarzt verschriebene oder erworbene Tierarzneimittel oder veterinärmedizintechnische Produkte nur nach einer tierärztlichen Behandlungsanweisung für den betreffenden Fall an-wenden.

    Wenn man hier mal genau hinschaut, geht es um TIERarzneimittel und nicht um Arzneimittel generell. Also glaube ich nicht, daß irgendjemand Ärger bekommt, wenn er für seinen Hund Omeprazol oder so aus der Apotheke holt, weil das ist kein TIERarzneimittel.

    Edit: Argh stimmt, da sthet "Arzneimittel" nach §2 Absatz 1.

    Ich glaube trotzdem nicht, daß da ein normaler Hundehalter im real life Probleme bekommt.

    ??? Ich habe jetzt mal angefangen, den Gesetzesentwurf querzulesen und finde nichts in der Richtung. Das da:

    Zitat

    Eine Tierhalterin oder ein Tierhalter darf apothekenpflichtige Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte nur in Apotheken oder bei einer oder einem das Tier behandelnden Tierärztin oder Tierarzt im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Haus-apotheke beziehen.

    ist nix neues. Ich suche weiter. Quelle: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j…aW2WreoeftbReGr