Ist eine schwierige Sache.
Ich denke der Verkäufer wird den Hund nicht mehr haben Wollen.
Das Vorkaufsrecht bedeutet je lediglich, das der Verkäufer das Recht (nicht die Pflicht) hat den Welpen, statt eines anderen Potenziellen Käufers für den Preis der mit dem anderen Potenziellen Käufers ausgehandelt wurde, kaufen kann.
Dafür muss aber erst mal ein Potenzieller Käufer den Welpen der TE abkaufen wollen. Und der wird sicher nicht 2500€ ausgeben wollen eher 200 bis 500€ wenn die TE Glück hat.
Ich denke Schon alleine einen Käufer zu Findn sollte schwierig werden:
-Was soll ein Huskylibhaber mit einem Spitzmix?
(Der spitz im Husky wird den Körper des Hundes wahrscheinlich so verändern das es kein Funktionaler zugrunde mehr ist)
-Was soll ein Spitzlibhaber mit einem Huskymix?
( Der Jagtrib des Huskis wird jede form von Hoftreue und guter führbarkeit im Ansatz zunichte machen )
Die beiden Rassen sind so konträr das sie sich eigentlich nur gegenseitig verschlechtern kann bei Kreuzung.
-Der der nur einen netten Begleiter sucht macht es sich nur unnötig schwer mit einem Huskimix.
Ich denke für den Hund ist es wirklich besser wenn du TE den kleinen an ein Tierheim oder eine TS Organisation weitergibst.
Es gibt auch extra Organisationen für Nordische Hunde die kennen sich dan auch mit den Bedürfnissen aus.
Oder du nimmst ihn mit zur Arbeit bis er 10kg wiegt und übst wehrend dessen das alleine bleiben und schaust dich nach einem Stitter /Gussigänger um der ihn mittags abholt oder für die Zeit deiner Arbeit ganz zu sich nimmt.
Und wer weiß vileicht lässt sich ja der Cheff erweichen, wenn der kleine erstmal zum Inventar gehört und er darf dann einfach bleiben obwohl er zu groß geworden ist.