Also Wikipedia sagt folgendes...
ZitatIn Deutschland darf Klärschlamm seit 1992 nicht auf Dauergrünland sowie Obst- und Gemüseanbauflächen ausgebracht werden, um die direkte Aufnahme des evtl. an Pflanzen anhaftenden Klärschlamms zu verhindern (§ 4 AbfKlärV). In der Schweiz wurde Anfang 2003 allgemein eine Ausbringung von Klärschlamm auf Weidenund auf Gemüseanbauflächen verboten
Und zum Thema Düngung mit Menschenkot... (Achtung: ekelig)