Aber die "F5-Regel" ist mit diesen Tieren dann nicht mehr erfüllt.
Die gilt nur, wenn man ab der ersten Wolf-Hund-Kreuzung (die entstehende F1 hat dann logischerweise einen Wolfsanteil von 50 %) in den nächsten vier Generationen ausschließlich Haushunde ohne Wolfsanteil als Kreuzungspartner einsetzt. Somit verringert sich der Wolfsanteil der Nachkommen in jeder Generation zwangsläufig bis auf etwa 3 % in der F5.
Erst dieser Hybrid darf wie ein Haushund gehalten werden (laut der Stellungnahme der TVT zu Wolfshybriden, https://www.tierschutz-tvt.de/…etter-und-stellungnahmen/).
Rückzüchtung, falls damit Rückkreuzung gemeint ist, löst das "Problem" auch nicht. Ein Wolfs-Elternteil als Kreuzungspartner ist ja immer noch ein Wolf.
Rückzüchtung im Sinne von Abbildzüchtung, das ist natürlich was anderes, aber dann dürfen unter Einhaltung der Regel keine so hohen Wolfsanteile beim Gentest rauskommen.