Der Thread ist nun schon ein Jahr alt, aber ich bin eben darauf aufmerksam geworden, weil du ihn verlinkt hast. Aufgrund der Erfahrung, die wir gemacht haben, hat mich euer Erlebnis schon verwundert.
Unser Fynn hat auch eine Kieferfehlstellung, glücklicherweise minimal und nicht behandlungswürdig. Dies fiel dem Zuchtwart (KfT/VdH) bei der Wurfabnahme auf. Fynn ist damit definitiv zuchtuntauglich.
Der Tierarzt der Züchterin erkannte die Fehlstellung erst aufgrund des Hinweises des Zuchtwarts.
Wir wurden bereits beim allerersten Telefonat von der Züchterin auf die Fehlstellung und die damit verbundene Zuchtuntauglichkeit hingewiesen. Dies ist beides auch ausdrücklich im Vertrag vermerkt. Ebenso, dass der Befund kontrolliert werden muss, um einer möglichen Verschlechterung rechtzeitig entgegenwirken zu können.
Unser Tierarzt, der auch kieferorthopädische Behandlungen bei Hunden durchführt, hat die Fehlstellung zwar erkannt, aber als „nur dem Fachmann beim genauen Hinschauen ersichtlich“ eingestuft.