Beiträge von Askja

    Was war denn das????

    Danke, ich hatte schon 11 Jahre lang viel Spaß mit unserer alten intakten Hündin
    und habe es jetzt wieder mit Askja!

    Kastration ist und bleibt nunmal kein "Wunder- und Allheilmittel" für
    nichterzogene Hunde!!!

    Kathrin, wahrscheinlich brauchen solche Trainer eine Zusatzqualifikation. :lachtot:

    Wieder ein Grund mehr für mich nicht in eine Huschu zu gehen!

    Klar, die Hundetrainer und Psychologen gehen natürlich gerne den Weg des
    geringsten Widerstandes! :kopfwand:

    Wenn ich mir einen Hund zulege, dann übernehme ich auch Verantwortung
    für ein Hundeleben lang!

    Und dazu gehört eben auch darauf zu achten, daß sich mein Hund nicht fortpflanzt.

    Was spricht dagegen, daß ich entsprechend aufpasse?

    Aber die Bequemlichkeit der meisten HH läßt eine Kastration immer mehr als
    etwas "ganz normales" werden! :irre:

    Benutze einfach mal die Suchfunktion.

    Es gab schon soo viele Threads über Kastration.

    Hast du deinen Hund nicht genug unter Kontrolle, um ihm verständlich zu
    machen, daß er nicht "darf"?

    Dem Hund geht es auf jeden Fall schlechter als vorher, da sein kompletter
    Hormonhaushalt nicht mehr richtig funktioniert!

    Belese dich mal!

    In dem Moment, in dem der Welpe über eure Türschwelle tritt, beginnst du
    mit der Erziehung.

    Dazu gehört das Erlernen des Namens und der Kommandos sowie das
    Sauberkeitstraining.

    In welcher Reihenfolge du welche Kommandos beibringst, mußt du selbst entscheiden.

    Ich würde als erstes versuchen die beiden während der Stehtage der Hündin
    zu trennen. Sind ja nur wenige Tage während der Läufigkeit.

    Falls dies absolut nicht möglich sein sollte, käme für mich auf jeden Fall nur
    eine Sterilisation infrage.

    So bleibt wenigstens die so wichtige Hormonproduktion, egal ob beim Rüden
    oder bei der Hündin, erhalten!

    Kastration kommt für mich absolut niemals infrage, außer es besteht eine
    dringende medizinische Notwendigkeit.

    Gib mal in die Suchfunktion "Kastration" ein, da hast du Lesestoff für die
    nächsten Jahre.....

    Zitat

    Ein Umtausch oder Nachbesserung ist bei mangelhafter Ware gesetzlich geregelt. Ein Rücktrittsrecht gibt es nur bei sogenannten Haustürgeschäften oder Ratenkäufen.

    Aber bei "nichtgefallen Geld zurück" ist eine freiwillige Kulanzleistung eines Händlers.

    Kann man nachlesen unter "Gewährleistung".

    Die Themenstarterin hat geschrieben, sie hat ausschließlich Vorkaufsrecht vereinbart. Weder Rücknahme noch Rückerstattung des Kaufpreises.

    Gruß Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs


    Ich bekam bisher alles umgetauscht, was ich wollte, aus welchen Gründen
    auch immer!

    Der Händler will ja schließlich, daß ich wiederkomme! ;)

    Ich kann mich nur wiederholen, ohne den genauen Wortlaut des Tierübernahmevertrages
    (so heißt das Ding glaube ich richtig) zu kennen, ist es sehr schwer, wenn nicht
    sogar unmöglich, hier "Ferndiagnosen" abzugeben.

    Die Themenstarterin sollte die Sache einem RA übergeben oder das Geld
    zurückerstatten und gut ist.