Beiträge von Undhund

    5 bis 6 Hunde sollen es sein und niemand hat was gemerkt? Komisch, ehrlich gesagt.

    Und schon sind Listenhundhalter wieder Fadenkreuz... wegen einem einzigen....

    kommt auf die Wohngegend an

    Mancherorts ist da so einiges möglich,
    Da kann man auch seine Kinder tot schlagen
    und keiner merkt was

    Oder kann sich zum Handeln entscheiden
    Kommt halt auf die Konsequenzen an,
    die in Bezug auf eigene Bequemlichkeit
    Angst vor ärger und und und

    Aber vielleicht auch aus Unsicherheit
    Ob das was ich da sehe wirklich so ist und verboten

    Denke hätten die Hunde dem falschen vors Haus gesch.... Nunja...

    je mehr ich hier lese desto sicherer bin ich mir.... Ich bin eine der ersten die im Fall eines Supergaus sterben wird xD

    im Falle eines Supergaus würde ich das sogar als Glücksfall betrachten

    Ich habe ganz schlimm Atom-panik

    Obwohl ich mich frage ob es in Japan Impfungen dagegen gibt

    Jodtabletten preppern ist auch schick
    Lagerbestände sind nicht mehr groß genug und ab einem bestimmten Alter bekommt man keine mehr

    Habe ich schon oft bei Facebook von gelesen und bei meiner Hündin ausprobiert während der läufigkeit. Hat aber niemanden interessiert |) auch so habe ich noch nie jemanden mit gelber Schleife getroffen, dabei gibt es das Thema schon seit Jahren

    bei uns ist auch mal versucht ein Tuch zur Markierung bei läufigkeit zu etablieren
    Ist aber sogar trotz anfänglicher Begeisterung und Werbung durch persönliche Ansprache
    Nichts raus geworden

    Ich vertraue auch mehr auf mein akustisches Signal...
    Immer deutlich in genügender Lautstärke

    Pass auf meiner hat glaubich flöhe oder so

    es ist dann auch kein Wunder das ein Hundebesitzer bzw Führer
    Dann eher versucht nach einem Vorfall zu verschwinden

    Wenn man nur grob die Summe der vermutlichen Strafsumme
    Überschlägt ist das schon ein kleines Vermögen
    Dazu noch mit einem Entzug der Hunde verbundene kosten..

    Das wird man auch gegebenenfalls nicht über ein Insolvenzverfahren
    Wieder los, da sind diese Art von Schulen ausgeschlossen

    Es ist dann doch eher erstaunlich das der Hundehalter
    Sich freiwillig gemeldet hat
    Zumindest erspart man sich dann noch weitere unangenehme "Sachverhalte "

    Das meinte ich jetzt doch alles nicht. Mich würde nur mal interessehalber interessieren, ob diese Haltegenehmigung in gewissen Abständen überprüft wird, ähnlich wie beim Waffenbesitz.
    Dort erfolgt doch auch regelmäßig alle paar Jahre auf Kosten der Erlaubnisinhaber eine Überprüfung.

    ist vermutlich wie die Eignung zum führen von Kfz
    Da muss ich auch nicht dauernd beweisen das ich das noch kann
    Wird erst interessant wenn ich bewiesen habe das ich es nicht mehr kann

    Also wäre es auch bei der Haltegenehmigung die Frage ob
    Behörden da entsprechend effektiv zusammen arbeiten

    Die Erlaubnis kann laut diesem Text entzogen werden
    Bei §3 (2)Punkt 2 und 3 wirds aber schon schwieriger


    (5) Die zuständige Behörde hat die Haltung eines gefährlichen Hundes zu untersagen, wenn die erforderliche Erlaubnis nicht eingeholt wurde, nicht erteilt werden konnte oder entzogen wurde. Das Gleiche gilt, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass durch das Halten eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht.
    § 3
    Zuverlässigkeit

    (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die
    1.wegen vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit, Vergewaltigung, Zuhälterei, Land- oder Hausfriedensbruch, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einer gemeingefährlichen Straftat oder einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen,
    2.mindestens zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat oder
    3.wegen einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz, das Bundesjagdgesetz oder das Saarländische Jagdgesetz[2]
    rechtskräftig verurteilt worden sind.
    (2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ferner in der Regel Personen nicht, die

    1.wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes, des Waffengesetzes, des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Sprengstoffgesetzes, des Bundesjagdgesetzes, des Saarländischen Jagdgesetzes oder gegen § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 oder § 5 Abs. 3 oder § 6 Abs. 1, 3 oder 4 [1] dieser Verordnung verstoßen haben,
    2.aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung Betreute nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind oder
    3.trunksüchtig oder rauschmittelsüchtig sind.

    Ich dachte jetzt eher nicht an Gewaltverbrechen.
    Weiss jemand ob die Halteerlaubnis wirklich bei Führerscheinentzug überprüft wird?
    Dass es bei Waffenbesitz so ist weiss ich als Jäger.

    Das hat nicht unbedingt mit Gewaltverbrechen zu tun

    Wirst du einfach nur so mit etwas zu viel Promille erwischt gibt es weniger
    Tagessätze Strafe als bei ziemlich drüber
    Wenn dann noch etwas an folgen dazu kommt
    Angefangen von Gefährdung über Sachbeschädigung bis Körperverletzung
    Sieht das schon ganz anders aus
    Dann erst recht bei Wiederholungstätern

    Glaube ab 90 Tagessätze wirds heikel
    Besonders wenn noch andere Dinge dazu kommen

    Wie ist das eigentlich mit Führerscheinentzug wegen Alkohol.
    Wird dann die Zuverlassigkeit für das Halten und Führen von gefährlichen Hunden überprüft und die Genehmigung zurückgenommen?

    Wer sich mit einem Fahrzeug alkoholisiert im Straßenverkehr bewegt bekommt doch die Zuverlässigkeit abgesprochen.

    nicht nur das...

    Je nachdem was du da so alles auf dem Kerbholz angesammelt hast
    Wird es unterschiedlich behördlich bewertet
    Da kann man auch Karriere als Vorbestrafter machen

    Und dann nehmen wir dir ausser dem Kampfhunden
    Auch noch die Waffenbesitzkarte etc weg
    Ausserdem denkt man gegebenenfalls über berufsverbote nach
    Und aus deiner neuen Wohnung wird auch nichts

    Bei euch herrschen aber Sitten. Läuft da überhaupt noch jemand frei rum? :lol:
    Nur weil jemand betrunken auf einem Volksfest randaliert, wird hier bestimmt niemandem der Führerschein entzogen.

    Das ist was anderes

    Wenn du betrunken auf dem mittelstreifen Slalom läufst ist das keine randale
    Sondern gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Und wenn du noch keinen Führerschein hast
    Weil deine Prüfung erst in einer Woche ist
    Brauchst dich nicht freuen
    Da kassierst du eine zum Entzug äquivalente Sperre