Beiträge von Undhund

    es ist dann auch kein Wunder das ein Hundebesitzer bzw Führer
    Dann eher versucht nach einem Vorfall zu verschwinden

    Wenn man nur grob die Summe der vermutlichen Strafsumme
    Überschlägt ist das schon ein kleines Vermögen
    Dazu noch mit einem Entzug der Hunde verbundene kosten..

    Das wird man auch gegebenenfalls nicht über ein Insolvenzverfahren
    Wieder los, da sind diese Art von Schulen ausgeschlossen

    Es ist dann doch eher erstaunlich das der Hundehalter
    Sich freiwillig gemeldet hat
    Zumindest erspart man sich dann noch weitere unangenehme "Sachverhalte "

    Das meinte ich jetzt doch alles nicht. Mich würde nur mal interessehalber interessieren, ob diese Haltegenehmigung in gewissen Abständen überprüft wird, ähnlich wie beim Waffenbesitz.
    Dort erfolgt doch auch regelmäßig alle paar Jahre auf Kosten der Erlaubnisinhaber eine Überprüfung.

    ist vermutlich wie die Eignung zum führen von Kfz
    Da muss ich auch nicht dauernd beweisen das ich das noch kann
    Wird erst interessant wenn ich bewiesen habe das ich es nicht mehr kann

    Also wäre es auch bei der Haltegenehmigung die Frage ob
    Behörden da entsprechend effektiv zusammen arbeiten

    Die Erlaubnis kann laut diesem Text entzogen werden
    Bei §3 (2)Punkt 2 und 3 wirds aber schon schwieriger


    (5) Die zuständige Behörde hat die Haltung eines gefährlichen Hundes zu untersagen, wenn die erforderliche Erlaubnis nicht eingeholt wurde, nicht erteilt werden konnte oder entzogen wurde. Das Gleiche gilt, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass durch das Halten eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht.
    § 3
    Zuverlässigkeit

    (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die
    1.wegen vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit, Vergewaltigung, Zuhälterei, Land- oder Hausfriedensbruch, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einer gemeingefährlichen Straftat oder einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen,
    2.mindestens zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat oder
    3.wegen einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz, das Bundesjagdgesetz oder das Saarländische Jagdgesetz[2]
    rechtskräftig verurteilt worden sind.
    (2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ferner in der Regel Personen nicht, die

    1.wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes, des Waffengesetzes, des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Sprengstoffgesetzes, des Bundesjagdgesetzes, des Saarländischen Jagdgesetzes oder gegen § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 oder § 5 Abs. 3 oder § 6 Abs. 1, 3 oder 4 [1] dieser Verordnung verstoßen haben,
    2.aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung Betreute nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind oder
    3.trunksüchtig oder rauschmittelsüchtig sind.

    Ich dachte jetzt eher nicht an Gewaltverbrechen.
    Weiss jemand ob die Halteerlaubnis wirklich bei Führerscheinentzug überprüft wird?
    Dass es bei Waffenbesitz so ist weiss ich als Jäger.

    Das hat nicht unbedingt mit Gewaltverbrechen zu tun

    Wirst du einfach nur so mit etwas zu viel Promille erwischt gibt es weniger
    Tagessätze Strafe als bei ziemlich drüber
    Wenn dann noch etwas an folgen dazu kommt
    Angefangen von Gefährdung über Sachbeschädigung bis Körperverletzung
    Sieht das schon ganz anders aus
    Dann erst recht bei Wiederholungstätern

    Glaube ab 90 Tagessätze wirds heikel
    Besonders wenn noch andere Dinge dazu kommen

    Wie ist das eigentlich mit Führerscheinentzug wegen Alkohol.
    Wird dann die Zuverlassigkeit für das Halten und Führen von gefährlichen Hunden überprüft und die Genehmigung zurückgenommen?

    Wer sich mit einem Fahrzeug alkoholisiert im Straßenverkehr bewegt bekommt doch die Zuverlässigkeit abgesprochen.

    nicht nur das...

    Je nachdem was du da so alles auf dem Kerbholz angesammelt hast
    Wird es unterschiedlich behördlich bewertet
    Da kann man auch Karriere als Vorbestrafter machen

    Und dann nehmen wir dir ausser dem Kampfhunden
    Auch noch die Waffenbesitzkarte etc weg
    Ausserdem denkt man gegebenenfalls über berufsverbote nach
    Und aus deiner neuen Wohnung wird auch nichts

    Bei euch herrschen aber Sitten. Läuft da überhaupt noch jemand frei rum? :lol:
    Nur weil jemand betrunken auf einem Volksfest randaliert, wird hier bestimmt niemandem der Führerschein entzogen.

    Das ist was anderes

    Wenn du betrunken auf dem mittelstreifen Slalom läufst ist das keine randale
    Sondern gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Und wenn du noch keinen Führerschein hast
    Weil deine Prüfung erst in einer Woche ist
    Brauchst dich nicht freuen
    Da kassierst du eine zum Entzug äquivalente Sperre

    Manchmal sind die Dinge aber nicht so einfach zu erkennen

    Ein aufgelegter Kopf mit Herzen in den Augen ist für mich kein Problem
    Sind in den Augen aber mehr oder weniger kleine P's wie zb an Silvester
    Hat das für mich ganz andere Handlungen zur Folge

    Genauso gibt es unterschiedliche Arten des hinter mir her schleichen
    Wobei Langeweile und Kontrolle nur 2 von vielen Möglichkeiten sind

    Schwierig manchmal das ganze kleingedruckte zu lesen
    Und wenn der Hund Probleme hat und nicht nur gerade mal Freude an frechem Verhalten
    Wäre eine falsche Antwort meinerseits in manchen Fällen
    Für den Hund ungünstig